Änderungen bei 1:1 Betreuung über Mitternacht?

  • Hallo zusammen,

    unser KIS-Anbieter ist neuerdings der Meinung, dass es den Häusern überlassen sei, ob sie eine 1:1 Betreuung über Mitternacht durchlaufen lassen oder trennen.

    Man kann nun einstellen, dass z.B. eine Leistung, die um 22:30 beginnt und bis 5:00 am nächsten Tag dauert, mit 6,5 Std. auf den ersten Tag gerechnet wird (= ET01.04).

    Ich glaube, es muss um Mitternacht getrennt werden und es entstehen zwei Leistungen mit 1,5 Std. bzw. 5 Std. (= keine ET).

    Hat sich hier etwas geändert, gibt es evtl. Hinweise auf Änderungen im OPS 2019, die wir nicht mitgekriegt haben?

    Viele Grüße - NV

  • NuxVomica 5. Oktober 2018 um 08:35

    Hat den Titel des Themas von „Änderungen bei 1:1 betreuung über Mitternacht?“ zu „Änderungen bei 1:1 Betreuung über Mitternacht?“ geändert.
  • Schönen guten Tag

    im OPS steht ganz klar "Diese Kodes sind für jeden Behandlungstag mit erhöhtem Betreuungsaufwand einzeln anzugeben", was als Kalendertag zu interpretieren ist (es sei denn, das BSG würde hier wieder eigentlich juristisch klare Begriffe wieder umdefinieren)

    Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag

  • Guten Morgen,

    wir handhaben es auch weiterhin so, dass pro Kalendertag dokumentiert und abgerechnet wird.

    Mit Freundlich Grüßen

    noskill

    Mit freundlichen Grüßen

    T. Berger