Vorhofflimmern-flattern

  • Hallo ihr Experten,
    bei uns im Haus gibt es immer wieder unterschiedliche Auffassungen
    über die Kodierung eines intermittierenden Vorhofflimmerns.
    Patient kommt wegen Gewichtsabnahme und Inappetenz zur Abklärung. Eine KHK ist vorbeschrieben und medikamentös behandelt. Er zeigt
    bei einem RoutineEKG ein Vorhofflimmern. Bei späteren Kontrollen zeigt
    sich immer Sinusrhythmus auch im Langzeit Ekg. Patient gibt keine
    Herzbeschwerden an. Eine Medikamentenänderung ist nicht erfolgt.
    Das ICD Buch sagt nur lapidar I48 Vorhofflimmern, kein Zusatz über chronisch oder intermittierend.
    Ich bin der Meinung, dass man I48 verschlüsseln sollte auch wenn es zum Entlassungszeitraum nicht mehr bestanden hat.Schließlich hat ja das Auftreten eines einmalig nachgewiesenen VHF mehrere FolgeEkgs
    und ein LangzeitEKG sowie vermehrt ärztliche Aufmerksamkeit zur Folge gehabt,es sind also Ressourcen verbraucht worden.
    Liege ich da richtig?

    Gruß aus Saarbrücken, es gibt gleich Gewitter!
    Peter

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Zitat


    DKR D001a:
    "Der behandelnde Arzt ist verantwortlich für

    • die Bestätigung von Diagnosen die verzeichnet sind, bei denen sich aber kein unterstützender Nachweis in der Krankenakte findet

      und

    • die Klärung von Diskrepanzen zwischen Untersuchungsbefunden und klinischer Dokumentation"

    Sofern Sie also die Verwendung ihrer Diagnose erläutern können (und das haben Sie meiner Ansicht nach), dann dürfen Sie die Diagnose auch kodieren.

    Gerade im Bereich der Arrythmien gibt es meines (als Chirurg bescheidenen) Wissens nach öfeters die Situation, dass bei der klinischen Untersuchung eindeutig eine Arrythmie besteht, bis das EKG anliegt die Aufzeichnung jedoch nicht mehr gelingt.

    Wesentlich ist, dass der klinische Befund auch ordentlich dokumentiert wird!

    Schönen Tag noch,
    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Kliniken des Wetteraukreises

  • Hallo Peter,

    würde mich als Internist voll der Meinung des Chirugen anschließen. Meines Erachtens ist ist die Definition der ND erfüllt.
    Gruß

    --
    J.Heck

    J.Heck

  • Hallo alle zusammen ,

    ich möchte das Thema Vorhofflimmern , - Flattern nochmal aufgreifen .

    Patient kommt wegen Dyspepsie und Sinusitis maxillaris bei Z.n. Zahnextraktion zur stat. Aufnahme.
    Anamnestisch ist eine art. Hypertonie sowie eine KHK mit interm. Flimmerarrhythmie bekannt .

    Dauermedikation mit :
    Isoket ret 20
    Digitoxin 0,07
    Isoptin mite

    Routine EKG : o.B.
    Klinik zur Aufnahme : Hf - 76/min , rhythmisch
    Ein Langzeit-EKG wurde nicht geschrieben

    Kann ich die I48 Vorhofflattern und Vorhofflimmern als ND kodieren , wenn während des stat. Aufenthalts alle Parameter o.B. , jedoch der Patient bei vorbeschriebenen Vorhofflimmern - Flattern unter medikamentöser Therapie stand .


    Mit freundlichen Grüßen

    Mario Schädlich

    :no:

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Schädlich,

    diese prinzipiell zu stellende Frage "Wann ist im Einzelfall die ND-Definition erfüllt?" wurde z.B. hier angesprochen.

    Gruß
    --
    D. D. Selter

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau