Blasenabtragung bei Verbrennung

  • Einen schönen guten Morgen,

    ich habe da mal eine generelle Frage.

    Unsere Chirurgen sind der Meinung, dass der Code: 5-921.0 - Chirurgische Wundtoilette (Wunddebridement) und Entfernung von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut bei Verbrennungen und Verätzungen - auch zutreffend ist, wenn bei den Patienten (Kinder) in der Erstversorgung die Verbrennungsblasen, in Folgebehandlungen die Wundflächen, mit in NaCl getränkten Tupfern abgewischt werden. Gekrönt werden die OP-Berichte mit dem Wort Dermabrasio.

    Habe ich da irgendwo einen Denkfehler? Das ist doch dann nicht chirurgisch oder?:/

    VG Shyeli

  • Hallo Shyelivkioa,

    die 5-921.0 wäre ja eigentlich "nur" die Abtragung einer Hautblase. Ob das Vorgehen ihrer Ärzte für Kode ausreicht kann ich nicht wirklich beurteilen, würde ihn aber ggf. selbst so verschlüsseln. Eine Dermabrasion (das wäre dann 5-921.1) wäre dies für mich definitiv nicht.

    MfG findus