Änderungsantrag der Regierungskoalition zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals PpSG

  • Hallo,

    manchmal wünscht man sich hier auch einen "Gefällt mir"-Button.. Den würde ich dann unter den Beitrag von Reinhard Schaffert setzen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo zusammen,

    auch wenn das inhaltlich schon fast einen neuen Thread erfordert, möchte ich zu diesem Satz einmal etwas sagen:

    "...Krankenkassen auch nicht ohne weiteres Beitragsmittel für Klagen verbraten können..."

    Krankenkassen verbraten keine Beitragsmittel. Ich kann verstehen, dass man eine eher einseitige Sicht auf die Gesamtsituation hat, wenn man ausschließlich auf der Seite der Leistungserbringer tätig war und ist. Dennoch sollte man sich immer bemühen, auch einmal die Situation der Leistungsträger zu sehen!

    Es liegen Entscheidungen des Bundessozialgerichtes vor. Da wir uns in einem Rechtsstaat befinden, sind diese höchst-richterlichen Entscheidungen zunächst einmal für alle bindend. Und das auch, wenn sie einem nicht gefallen.

    Die Krankenkassen sind rechtlich gezwungen, sich an die Urteile zu halten. Die Vorstände der gesetzlichen Krankenkassen gehen in Vorstandhaftung, wenn sie derartige Urteile nicht umsetzen. Das bedeutet in diesem Fall eine Haftung mit dem eigenen Privatvermögen.

    Die Haftung tritt unter anderem dann ein, wenn eine Krankenkasse wissentlich Beitragsmittel "verschwendet". Das wäre der Fall, wenn vom BSG attestierte Fehlabrechnungen nicht zurückgefordert werden. Fällt das auf ? Natürlich fällt das auf. Krankenkassen unterliegen einer externen Prüfung durch das Bundesversicherungsamt.

    Auf Kassenseite hat sich niemand über die unüberlegte Spontanaktion von Herrn Spahn gefreut. Es ist ein demokratisches Unding, einen Ausschlusstermin zu setzen, obwohl das Gesetzgebungsverfahren noch gar nicht beendet ist. Die Verkürzung der Verjährungszeit auf 2 Jahre zwingt zu Maßnahmen, ob man nun will oder nicht. Ohne diese Aktion wären Gespräche am runden Tisch möglich gewesen, die ja nun teilweise auch angeregt werden. Die Klagwelle hat die Politik zu verschulden, nicht die Krankenkassen.

    Beiträge zu verschwenden kann sich ganz nebenbei auch keine Kasse leisten. Wir stehen im Beitrags-Wettbewerb und wenn Beiträge steigen, kündigen Versicherte. Der alte Satz, dass Krankenkassen nicht pleite gehen können, gilt heute nicht mehr.

    Ich kenne die hier tätigen Kollegen und Kolleginnen als stets maßvoll diskutierende Menschen. Ich rufe daher dazu auf, seine Sicht auf die Krankenkassen zu überlegen. Nicht alle Krankenhäuer sind "doof, dumm, bösartig". Ebenso wenig sind alle Krankenkassen "doof, räuberisch und immer die Schuldigen". Ich überspitze hier bewusst.

    Was die Bewertung der beiden BSG-Urteile zur Transportentfernung und den Teamsitzungen bei der geriatrischen Komplexbehandlungen angeht, sind wir gern auf ihrer Seite. Auch wir wünschen uns eine Klarstellung. Und wir wünschen uns auch, dass sich dann alle daran halten. Auf welcher Seite und bei welchem Ergebnis auch immer.

    Ansonsten biete ich gern an, dass sich interessierte Medizincontroller / innen einmal die Arbeit in einer GKV ansehen. Einfach pm an mich. Eine Meinung sollte man sich immer erst bilden, wenn man beide Seiten gehört hat. Nebenbei brauche ich Verstärkung ;)

    In diesem Sinne viele Grüße und an alle ein schönes Wochenende.

    SKoch

  • Da wir uns in einem Rechtsstaat befinden, sind diese höchst-richterlichen Entscheidungen zunächst einmal für alle bindend. Und das auch, wenn sie einem nicht gefallen.

    Das ist so nicht ganz richtig, die Urteile des BSG wirken grds. nur inter partes und haben - anders als bestimmte Entscheidungen des BVerfG nach § 31 Abs. 2 BVerfGG - keine Gesetzeskraft. Es gilt daher immer noch die richterliche Unabhängigkeit, was bedeutet, dass ein SG auch vom Urteil des BSG abweichen kann (es muss dann halt nur Rechtsmittel zulassen). Dies wird ja bekannterweise auch regelmäßig gemacht. Ob daher die rückwirkende Anwendung von BSG-Urteilen auf andere Fälle zwingend notwendig ist, würde ich bezweifeln. Insbesondere wenn der Gesetzgeber dies offenkundig - aus welchen Gründen auch immer - nicht möchte...

    Dass der Weg über die Verkürzung der Verjährungsfristen ein sehr grober Klotz ist, sehe ich allerdings genauso.

    Hinsichtlich der "Beitragsverschwendung" nur so viel: mW läuft die Finanzierung der KK doch letztlich über Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds, die sich nach Versichertenzahl und Morbiditätsrisiko richten. Um den RSA zu bestimmten, gehen dort auch die Daten aus stationären Abrechnungen ein, wobei mW eben keine Korrektur nach erfolgten MDK-Prüfungen vorgenommen wird. Auch müssen die zurückgeforderten Gelder nicht an den Gesundheitsfonds abgeführt werden, sondern verbleiben bei der jeweiligen Kasse, die diese dann im Wettbewerb zB für Senkungen des Zusatzbeitrages oder zusätzliche Satzungsleistungen verwenden kann. Sprich eine Kasse die viel prüft bekommt letztlich mehr Zuweisungen aus dem GF als ihr zustehen, wodurch andere Kassen benachteiligt werden und ggf. ihren Zusatzbeitrag erhöhen müssen. Hier könnte man auch mal nachjustieren, evtl. würden sich dann plötzlich viele Prüfungen erledigen, wenn die Ergebnisse wirklich allen Versicherten zu Gute kämen und nicht lediglich dem eigenen Säckel...

    auch von mir ein sonniges WE!

    MfG, RA Berbuir

  • Hallo Frau Koch,

    abgesehen davon, dass auch das BSG nur Einzelfälle verhandelt und dementsprechend die Urteile nur darauf wirken, wie Herr Berbuir ausgeführt hat, ist bei den fraglichen Konstellationen bereits jetzt klar, dass die Klagen oder Aufrechnungen inhaltlich nicht haltbar sein werden, weil das DIMDI entsprechende Klarstellungen machen wird (zumindest bei der Schlaganfallkomplexbehandlung auch eindeutig).

    Im Übrigen werden jetzt Dinge in Frage gestellt, die bisher einvernehmlich mit MDK und Kassen abgerechnet und bezahlt wurden. Das ist ein unbeschreiblicher Vertrauensverlust in das bestehende Abrechnungssystem und aus meiner Sicht auch juristisch aus Treu und glauben ausgeschlossen (ich weiß, der Jurist argumentiert damit nur im Notfall)

    Als persönlicher Beitragszahler für die gesetzliche Krankenversicherung und als Vertreter eines der größten Beschäftigungsbereiche in Hessen (kommunale Kliniken und Kommunen sowie deren Mitarbeiter) mit entsprechendem Beitragsanteil habe ich keinerlei Verständnis dafür, dass diese Beiträge in Anwälte und juristische Verfahren investiert werden, die absehbar aussichtslos sein werden und explizit dem gesetzgeberischen Willen widersprechen. Insbesondere wenn sie dadurch nicht nur in der Versorgung fehlen, sondern mit genau dieser Maßnahme die notwendige Versorgung wissentlich behindert und zerstört wird. Sorry, aber für mich grenzt das an Veruntreuung, auch dafür ist der Vorstand persönlich haftbar.

    Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag

  • Hallo Herr Berbuir,

    Ihre Idee zur Nachjustierung in Ehren. Dann müssen wir aber auch über eine Einheitskasse für alle nachdenken und den Wettbewerb unter den Kassen beenden. Zumindest, wenn man das konsequent zu Ende denkt. Ob das so im Sinne der Solidargemeinschaft ist ?

    Und es geht auch nicht an den Kern des Problems. Krankenkassen würden nicht so viel prüfen, wenn die Rechnungen tatsächlich korrekt wären (Ohne jetzt hier die Diskussion auf zu machen, wer was warum wie abrechnet oder wie was der MDK in seinen Gutachten schreibt). Wir prüfen nicht, weil wir uns bereichern wollen (Gewinn ist KK sowieso verboten) . Wir prüfen, weil auch nach 15 Jahren DRG-Geschäft immer noch so viel falsch läuft. Das die Gewinn-optimierenden Krankenhaus-AGs hier ein Problem sind, ist sicher kein Geheimnis.......

    Und leider ist das System gerade in den Morbi-Zuweisungen viel komplizierter, als Sie vielleicht ahnen. . .

    Wie auch immer. Ich erwehre mich nur den ewigen Vorwürfen gegen die Krankenkassen. Sie sind genau so wenig richtig, wie alle Krankenhäuser gemeinschaftlich an den Pranger zu stellen. Wir sind hier multiple Player in einem sehr komplexen System.

    Kommunikation wäre hilfreich ;)


    Viele Grüße

    SKoch

  • Hallo Frau Koch

    Krankenkassen würden nicht so viel prüfen, wenn die Rechnungen tatsächlich korrekt wären

    bei den Prüfungen geht es zu 2/3 darum, erbrachte Leistungen (VWD) zu kürzen. Sagt ein Krankenhausarzt dem Patienten mal, er müsse jetzt entlassen werden weil die Kasse nicht länger bezahlt, ist das Geschrei (auch der jeweiligen Kasse) groß.

    Zitat

    Gewinn ist KK sowieso verboten

    Heißt nur "Rücklagen"

    Zitat

    Ich erwehre mich nur den ewigen Vorwürfen gegen die Krankenkassen. Sie sind genau so wenig richtig, wie alle Krankenhäuser gemeinschaftlich an den Pranger zu stellen

    Es geht hier nur um die Krankenkassen, die so handeln (Ihre Entscheidung, ob Sie sich angesprochen fühlen). Im Übrigen haben Sie das mit dem Krankenhauspranger einige Zeilen vorher gemacht. Wenn es wirklich nur um die schwarzen Schafe ginge, warum klagen dann alle Krankenhäuser über eine Prüfquote von mindestens 20%?

    Das positive an der Sache ist, dass die Politik den Handlungsbedarf erkennt. Die Aussage "Irrsinn - Starrsinn - Wahnsinn" unseres Gesundheitsministers über die Handlungen der Krankenkassen ist deutlich und zeigt, wo die Politik das derzeitige Problem sieht - ausnahmsweise nicht bei den Krankenhäusern.

    Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag

  • Und nochmal Hallo!

    Es haben nicht alle Krankenkassen die betroffenen Fälle in die Klage gegeben. Sonst wären die Zahlen die man liest, erheblich höher, als bisher. Sie glauben ja nicht, wie sich die OPS-Kodes für die Komplexbereich zahlenmäßig in die Höhe bewegt haben. Medizinisch erforderlich oder nicht......Auch hier kann man einen Vertrauensverlust in so manche Leistungserbringer beklagen - von unserer Seite. Denn es ist uns durchaus bekannt, dass Patienten aus der Geri entlassen ("Ihre Kasse zahlt nicht länger") und dann nach Ablauf der Grenzverweildauer wieder in die Geri aufgenommen werden ("wir nehmen sie in 3 Wochen wieder auf, vorher geht es nicht"). Wirtschaftliche Steuerung und Fallzahlsteigerung.......Wobei "ihre Kasse zahlt nicht länger" auch eine deftige Falschaussage ist!

    Wo bitte ist hier der Aufschrei der Allgemeinheit über Veruntreuung ?

    Und wo ist der Aufschrei, wenn unsere Versicherten / Patienten medizinisch völlig experimentellen Methoden ausgesetzt werden, die ihnen als "sinnvoll" verkauft werden, obwohl es kaum Studien gibt - die Krankenkassen das aber zahlen müssen, weil es ein NUB hierfür gibt ?

    Das aber nur nebenbei, die Liste hier wäre noch länger.

    Tatsächlich werden die Urteile von einigen KK ebenso bewertet wie das Klagerisiko. Ich teile Ihre Auffassung, dass die Klagen keine Aussicht auf Erfolg haben werden. Deswegen gibt es umsichtige Krankenkassen.

    Von daher biete ich Ihnen gern an, Beitragszahler in "meiner Krankenkasse" zu werden ;) Da ich (als Ärztin!) voll und ganz hinter meinem Arbeitgeber stehe, kann ich für unsere Art der Beitragsverwaltung gerne Werbung machen. :)

    Viele Grüße

    SKoch

  • Hallo!

    Dann hätten Sie eine wirklich gute Krankenversicherung ;) Ich bin aber orange-schwarz. Nicht blau, rot oder grün ^^^^^^

    VG SKoch

  • Guten Tag SKoch,

    zunächst herzlichen Dank und Respekt für den Mut, hier einen anderen Standpunkt auf die TO zu setzen, denn in der Tat sammeln sich in diesem Becken eher KH-Vertreter, alte Diskutanten der Kassenseite streiten hier leider seit langer Zeit nicht mehr mit.

    Ich verstehe Ihre Generalkritik durchaus. Insbesondere bei der Methodenbewertung VOR einer Einführung hinken wir in Deutschland den Erfordernissen weit hinterher, dabei spielt der GBA keine sehr rühmliche Rolle. Und dem dauernd angenommenen wirtschaftlichen Fallsplitting steht die stetig ausgebaute Tendenz entgegen, das ganze Leben zu einem einzigen Behandlungsfall zu erklären.

    Ärger gibt es auf beiden Seiten, am langen Ende wäre es wünschenswert, wenn beide sich weniger bekämpfen und den als nachteilig für die eigene Seite empfunden Aspekten die eigenen auch tatsächlich gegebenen Vorteile gegenüberstellen würden.

    Doch zu einem anderen Punkt: 4 Urteile des BSG haben für die größte Verwirrung gesorgt:

    1. AWP

    2. Die fiktive wirtschaftliche Alternative

    3. Das Geri-Urteil

    4. Das NKB-Urteil

    zu 1. So ärgerlich die AWP an sich ist: Die KTR haben alles versucht, den erfrischend klaren Gesetzeswortlaut anzugreifen und sind damit erfolgreich geworden. Der Rest ist ein volkswirtschaftlicher Wahnsinn. An dem Thema werden sich vermutlich Generationen von Juristen habilitieren können und Gewinner bei dieser Debatte sind allein die Rechtsanwälte.

    zu 2. Damit ist die FPV ausgehebelt worden. Ja, sie mag ihre Schwächen haben und ja, teilweise zum Nachteil der KTR sein, aber es sind auch bittere Pillen für die KH drin. Die FPV wird jährlich in Eierkuchen-Stimmung konsentiert und unterschrieben, und die einzelnen Aspekte werden dann von den KTR bekämpft, bis vor dem BSG Erfolg kommt.

    zu 3. Niemand, wirklich niemand konnte damit rechnen, dass von 2 aktiven Berufsgruppen 4 an Besprechungen teilnehmen müssen. Einzelne MDK-GA sind, nennen wir's mal: sehr streng und erfinden Kriterien, die nicht im OPS stehen.

    Dann wird das vom BSG erneut nicht nach Wortlaut, sondern nach Schutzinteressen des Gesamtsystems entschieden. Und dann entfaltet das Richterrecht noch 4 Jahre Rückwirkung? Damit kann niemand rechnen, das wirtschaftliche Risiko kann niemand planen, so gehen Leistungsbereiche vor die Hunde.

    zu 4. Auch hier konnte niemand mit einem solchen Urteil rechnen. 30 Minuten Transportzeit war jahrelang anerkannter Konsens. Nun setzt das BSG irgendeinen unerfüllbaren fiktiven Entscheidungspunkt davor. Auch das ist strukturell nicht mehr erfüllbar.

    All diese Urteile sind entstanden, weil sich einzelne MDK-Ärzte in der Interpretation von Regeln sehr weit vorwagen und / oder weil die KTR die eh komplexen Regeln abseits der Selbstverwaltungswege sozialgerichtlich bekämpfen. Mein persönlicher Liebling in dieser Debatte war die Frage, ob ein SU-Patient pinkeln gehen darf, ohne dabei die Voraussetzungen einer kontinuierlichen Überwachung zu verletzen. Das hat offensichtlich nichts mehr mit der intendierten Sicherung der Prozessqualität zu tun, sondern dient allein der Zahlungsverweigerung.

    Zuletzt entstand der Eindruck, dass der damit entstehende Kostendruck gezielt eingesetzt wird, um KH-Planung zu umgehen und KH zum Marktaustritt zu bewegen. Dass jetzt die Politik da einen Riegel vorschiebt, ist erst einmal verständlich und erleichternd.

    Für die KTR, die sich eben noch verwundert und vergnügt die Augen über plötzlich mögliche Rückforderungen gefreut haben (die sie so nie zuvor ahnen konnten) und dann (rechtsmechanisch und im Hinblick auf die Kontrolle gegenüber der eigenen Aufsicht zumindest ansatzweise nachvollziehbar) Rückforderungen gestellt haben, ergibt sich jetzt Katerstimmung.

    Dennoch hätte man bei den Massenklagen eben gerade nicht mit der Gieskanne handeln sollen. sondern auch hier die Absicht des Gesetzgebers erkennen können. Viele Kassen haben auf die Massenklage ja denn auch verzichtet.

    Die jetzige zweijährige Rückforderungsfrist entspricht dem Wesen nach der bereits ebenfalls richterrechtlich geregelten Zeitfrist, die KH hatten, um noch Rechnungen aufzumachen (Ende des folgenden Haushaltsjahres).

    Die nächste FPV wird sicher heiß umkämpft, weil dann nämlich dort und damit für alle verbindlich geregelt werden könnte, was im Moment zu oft vor den SG ausgetragen wird.

    Gruß

    merguet

  • Hallo Merguet,

    vielen Dank für Ihren stichhaltigen Vortrag, ebenfalls an Frau Koch meinen Respekt vor Ihrer engagierten und klaren Meinungsäußerung.

    Die jetzige zweijährige Rückforderungsfrist entspricht dem Wesen nach der bereits ebenfalls richterrechtlich geregelten Zeitfrist, die KH hatten, um noch Rechnungen aufzumachen (Ende des folgenden Haushaltsjahres).

    Das ist so nicht ganz richtig. Im Endeffekt haben die Krankenhäuser eine einjährige Verjährung zu beachten, denn sie können nur bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres eine Rechnungsänderung vornehmen. Das ist zwar rechtstechnisch keine Verjährung, sondern eine Verwirkung, läuft aber faktisch aufs Gleiche hinaus.

    Viele Grüße

    Medman2