Änderungsantrag der Regierungskoalition zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals PpSG

  • Hallo allerseits,

    das DIMDI hat auf seiner Internetseite inzwischen „Klarstellungen und Änderungen gemäß § 301 Absatz 2 Satz 4 SGB V und § 295 Absatz 1 Satz 6 SGB V“ veröffentlicht, zu denen es durch das PpSG ermächtigt wird (siehe auch https://www.dimdi.de/dynamic/de/das…Klarstellungen/). Insbesondere finden sich hier die Klarstellungen zu den OPS 8-550 (Geriatrie) sowie 8-981/8-98b (Schlaganfall). Auch wenn die Regelung des PpSG formal erst zum 01.01.2019 in Kraft tritt, sind meines Erachtens anhand des vorliegenden Textes die Rückforderungen der Krankenkassen und die Aufrechnungen als nichtig anzusehen. Um weitere Verschwendung von Beitragsmittel für unnötige und aussichtslose Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden sollten die Kassen nunmehr die Klagen unverzüglich zurückzuziehen und die zu Unrecht aufgerechneten Beträge vorbehaltlos zurück zu erstatten.

    Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag

  • Hallo,

    es bleibt das Prinzip "Hoffnung". Leider sind die sog. "Klarstellungen" zur Geriatrie derart halbgar verfasst, dass Sie m. E. von findigen Juristen sofort i. S. des BSG-Urteils zerpflückt und darauf zurückgeführt werden können. Man fragt sich, wer in einer solchen Situation mit Rückforderungen in hoher dreistelliger Millionenhöhe solche Texte erarbeitet.

    "Weitere Nachweise zur Durchführung der Teambesprechung sind nicht erforderlich" wird aktuell von allen Beteiligten herangeführt, keine Teilnahmeliste über Teilnehmer*innen an der Teambesprechung vorlegen zu müssen. Damit wäre tatsächlich der Streit, ob nur behandelnde oder auch vorgehaltene Berufsgruppen hätten teilnehmen müssen, scheinbar geschickt und über eine Hintertür aus der Welt geschafft.

    Nach unseren Erfahrungen vor Sozialgerichten und den entspr. Deutungshoheiten einzelner Sozialrichter*innen sollte jedoch auch hier klar sein, dass dieser (Gesamt-)text mit Wortlaut der OPS-Mindestanforderung und dem o. g. Zusatz keinesweg davon enthebt, dass die Mindestanforderung "Die wöchentliche Teambesprechung erfolgt unter Teilnahme aller Berufsgruppen..." zunächst einmal als eigene u. einzelne Anforderung im Raum steht.

    Juristisch ist das m. E. äußerst bedenklich, später in den Satz "weitere Nachweises ... nicht erforderlich" hineinzuinterpretieren: juchhu .... wir brauchen keine Teilnehmerlisten vorzulegen ....

    Hier wäre mal die Meinung unseres Juristen Merguet interessant ....

    Kurzum, man darf gespannt sein, ob in der gestrigen Sitzung beim BMG mit den Kostenträgern und heute mit Klinikvertretungen jeder froh war, in o. g. Gesamttext eine Redewendung gefunden zu haben, auf die man sich i. S. einer Einigung zurückziehen kann.

    Vor Gericht würde ich das negieren und es bleibt die Kritik, dass vor dem Hintergrund der Gewichtung einer solchen Klarstellung mit wenig Mühe und Sachverstand ein absolut unstrittiger Text hätte formuliert werden können.

    geoff

  • Hallo zusammen,

    Das DIMDI schreibt ja selber (link s.o.), welche „weiteren Nachweise zur Teambesprechung“ nicht erforderlich, nämlich:

    • Für die Kodes unter 8-550 "Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung" wird z.B. klargestellt, dass nicht der Verlauf der Teambesprechung, sondern die Ergebnisse der Behandlung und die weiteren Behandlungsziele für den jeweiligen Patienten zu dokumentieren sind. Die Klarstellung ist rückwirkend gültig ab dem 1. Januar 2013.

    Damit ist alles gesagt. Selbstverständlich muss das Mindestmerkmal der Teilnahme aller Berufsgruppen belegt werden, so wie jedes andere Mindestmerkmal auch. Das stand ja auch immer klar im OPS so drin.

    Die „Schmalspur- Geriatrien“, die nicht ( durchgehend) alle 4 genannten Berufsgruppen neben Arzt und Pflege im Haus haben, werden nach der verbindlichen Klarstellung den OPS m.E. Auch rückwirkend verlieren. Ich nehme an, dass das genau so von den Textern im DIMDI in Übereinstimmung mit den BSG Urteilen beabsichtigt war.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Guten Morgen,

    also wäre dann folglich richtig:

    Teilnahme an der Teamsitzung immer Arzt, Pflege + die 4 weiteren Berufsgruppen

    und...

    nur der der dann auch tätig wird muss etwas dokumentieren (also z.B. nicht der Logopäde bei einem Pneumonie Fall).

    Dies wird nun schon im Netz völlig unterschiedlich interpretiert. Siehe z.B. Medcontroller.de. Hier ist man folgender Meinung:"

    Außerdem müssen nur die Berufsgruppen, die an der Behandlung beteiligt sind, teilnehmen".

    Was ist denn nun korrekt??????????

    Mir ist es einfach unerklärlich, wie man nur so eine Klarstellung herausgeben kann. Das ist ihnen aber bei der Transportentfernung besser gelungen, obwohl ich mir sicher bin, dass Herr Hauck auch diese "Nuss" knacken wird ;)

    Mit freundlichen Grüßen

    Attila

  • Hallo,

    zwar müssen alle im Kode genannten Berufsgruppen teilnehmen, Dies muss aber nicht explizit nachgewiesen werden.

    Der Satz "Weitere Nachweise zur Durchführung der Teambesprechung sind nicht erforderlich" ist Bestandteil der Klarstellung und hier eindeutig. MDK und Kassen müssen sich also mit der normalen Teamdokumentation mit Beiträgen der "patientenbezogen beteiligten Berufsgruppen" zufrieden geben.

    Schöne Grüße

  • Guten Morgen,

    wir hatten bei einer Veranstaltung DIMDI gefragt: es muss dokumentiert sein, dass alle Berufsgruppen anwesend sind, jedoch muss eine Berufsgruppe, die nicht an der Behandlung beteiligt ist, keine Ziele beschreiben.

    Gruß

    B.W.

  • hier die gemeinsame PM von BMG, GKV-SpV und DKG, jetzt bin ich aber gespannt, ob alle Kassen dem folgen, denn rechtlich verbindlich ist das natürlich alles nicht. Der Basar auf lokaler Ebene dürfte damit erst eröffnet sein...

    ach ja, faxe ich jetzt meine Bestellungsschriftsätze alle vorsichtshalber vorab ans SG, um noch schnell den Gebührenanspruch im Falle einer Klagerücknahme zu sichern...? *SCNR* :saint:

    Ein schönes WE an alle!

    RA Berbuir

  • Hallo,

    die in dem Papier getroffenen Aussagen bezüglich der geriatrischen und Schlaganfallbehandlung waren bereits vor dem 09.11. abzusehen. Insofern müsste es diesbezüglich einfach heißen: "Klagerücknahme bzw,. Rückzahlung, vollständig und sofort!" Alles andere in dem Text ist nur diplomatische Gesichtswahrungsformulierung (was ich politisch natürlich verstehen kann)

    Schönes Wochenende

  • Hallo Herr Schaffert,

    Ihre Argumentation, die Teilnahme aller Berufsgruppen an der Teambesprechung müsse nicht explizit nachgewiesen werden , kann ich aus der Klarstellung des DIMDI nicht ableiten. Und sie würde ja auch der gelebten Praxis bei Abrechnungsprüfungen widersprechen.

    Dann weise ich demnächst auch die Beatmungsstunden nicht mehr explizit nach, sondern sage der Kasse nur, dass entsprechend lange beatmet wurde ? 🤑

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier