• Guten Tag,

    soeben wurde auf der Homepage des InEK der Bereich 'PEPP-Entgeltsystem 2019' freigeschaltet. Dieser beinhaltet bisher die Abrechnungsbestimmung PEPPV 2019, der PEPP-Entgeltkatalog Version 2019, das Definitionshandbuch PEPP 2017/2019 sowie die DKR-Psych 2019.

    MfG,

    ck-pku

    Einmal editiert, zuletzt von ck-pku (16. Oktober 2018 um 15:36)

  • Guten Morgen,

    interessant ist meiner Meinung nach vor allem der folgende relativ 'versteckte' Hinweis in der Zusammenfassung der Änderungen der DKR-Psych 2019 im Anhang B (S. 31) zu PP005, jetzige Versionsnummer g: "Anpassung von Beispiel 1 der Kodierrichtlinie und der Tabelle zu PP005 aufgrund der Streichung der Prozeduren für die Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche durch Pflegefachpersonen im OPS Version 2019. (...)"

    Der Vorabfassung des OPS 2019 war das nicht zu entnehmen, der endgültige OPS 2019 wurde noch nicht veröffentlicht. Mal schauen, was sich im OPS 2019 sonst noch so tut...

    MfG,

    ck-pku

  • Hallo zusammen!

    Vielleicht hat man nach Jahren der Kalkulation auch einfach bemerkt, dass die Pflege keine validen Kostentrenner erzeugen kann und deshalb mit Bezug auf die Dokumentationsreduktion nach PsychVVG die Kodes gestrichen.

    Man darf gespannt sein. Es hat nicht zufällig jemand einen OPS19-Leak irgendwo gefunden? ;)

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

    Einmal editiert, zuletzt von B. Gohr (17. Oktober 2018 um 09:55)

  • Hallo Herr Horndasch,

    vielleicht habe ich ja etwas grundlegend missverstanden, aber bisher habe ich gedacht, dass das geplante PpSG im Wesentlichen auf den DRG-Bereich zielt.

    Zitat aus dem Punkt 'A. Problem und Ziel': (...) "Mit dem vorliegenden Gesetz sollen daher spürbare Entlastungen im Alltag der Pflegekräfte durch eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege erreicht werden, um die Pflege und Betreuung der Patientinnen und Patienten sowie der Pflegebedürftigen weiter zu verbessern."

    Im Bereich der Psychiatrie gibt es ja, wie bekannt, ohnehin verpflichtende Mindest-Pflegepersonal-Vorgaben durch die Psych-PV (und der G-BA soll zu 2020 ja ebenfalls eine entsprechende Nachfolgeregelung vereinbaren).

    Im PpSG-Entwurf befinden sich doch daher auch nur im Artikel 4 (Änderung der BPflV) wenige Neuerungen. Von Änderungen, die § 17d KHG betreffen, ist weit und breit auch nichts zu lesen.

    Daher verstehe ich ja nicht, warum Therapieeinheiten der Pflege aus dem 9-6er Bereich, der ja nur für die Psychiatrie gilt, gestrichen werden sollen. Ich beklage mich zwar nicht, da der OPS ja ohnehin nur zum Streiten einlädt, aber ich verstehe es trotzdem nicht.

    Vielleicht klären Sie mich auf?


    Viele Grüße nach Bayern und bis bald,

    ck-pku

    Einmal editiert, zuletzt von ck-pku (17. Oktober 2018 um 11:16)

  • Hallo,

    man/frau muss nicht alles verstehen. Vielleicht wurde auch der Auftrag zum Streichen von "Pflege-OPS-Ziffern" überinterpretiert. Oder es gibt neue Ziffern. Oder .....

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Tag zusammen,

    Die Diskussion um die OPS der Pflege-TE gibt es ja schon länger. Ich verweise in diesem Zusammenhang einfach mal auf die Berichte des InEK zum PEPP-System aus den Vorjahren.

    Persönlich halte ich die Therapieeinheiten in der jetzigen Form sowieso für wenig geeignet, die der Pflege sind es nach Aussagen des InEK noch am wenigsten, weil sie unterschiedlich interpretiert und genutzt werden und nicht unbedingt zu Mehrkosten führen. Dann ist es auch der konsequente Schritt, diese wegen unnötigem Aufwand zu streichen und die Beteiligten damit auch aufzufordern, sich geeignetere Abbildungen der besonderen, pflegespezifischen Leistungen in der Psychiatrie zu überlegen.

    Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag

  • Guten Tag,

    vielen Dank, Herr Schaffert, für Ihre Ausführungen.

    Die NKG informiert in ihrer MItteilung Nr. 406/2018 darüber, dass darüber hinaus das DIMDI beabsichtigt, die Kodes zur Erfassung von Therapieeinheiten im OPS für die Spezialtherapeuten (nur gruppentherapeutische Therapieienheiten) zu streichen.

    MfG,

    ck-pku

  • Hallo,

    das entspräche dann genau dem Schaubild, das Hr. Jacobs (InEK) beim Herbstsymposium der DGfM am 28.9. zur Relevanz von TE zeigte:

    Gruppentherapie von Spezialtherapeuten und sowohl Einzel- als auch Gruppentherapie der Pflege sind als nicht relevant markiert.

    Viele Grüße - NV

  • Guten Tag,

    wie aus anderen Threads evtl. bekannt wurden bereits diverse Änderungsanträge zum PpSG eingebracht, insbesondere am 05.10.2018 von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD. Allerdings betreffen diese bisher weniger die Psychiatrie (s.a. oben).

    Dieses Bündel der Änderungsanträge beinhaltet nun aber auch den Änderungsantrag Nr. 5, der das Potenzial besitzt, dass „praktisch alle psychiatrischen Kliniken (…) unter diesen Bedingungen weder ihren Betrieb noch Ihren Versorgungsauftrag in Deutschland erfüllen können“ würden (Zitat Dr. Borrmann-Hassenbach im Namen der BAG-Psychiatrie vom 19.10.2018).

    Dabei geht es im Kern um Satzergänzungen des § 18 Abs. 3 Satz 3 BPflV.

    Aus diesem Grunde habe ich Ihnen als Anlage beigefügt:

    1. den Änderungsantrag 5 der Fraktionen der CDU/CSU und SPD (am 05.10.2018 eingebracht),

    2. den ‚neuen‘ § 18 Abs. 3 Satz 3 BPflV unter Berücksichtigung des o.g. Änderungsantrag (Änderungstext rot).

    Lesen Sie bitte dazu auch

    3. obwohl bekannt das PsychVVG (Drs. 18/10289) vom 09.11.2016 mit der ursprünglichen Begründung des Gesetzgebers zu § 18 Abs. 3 BPflV (s. insbesondere Seite 49) und

    4. obwohl bekannt die Psych-Personalnachweis-Vereinbarung vom 26.06.2017 (s. insbesondere § 5 Abs. 5 Satz 2).

    Die oben erwähnten Schreiben der BAG-Psychiatrie vom 19.10.2018 an das Bundesministerium für Gesundheit und an den Deutschen Bundestag – Ausschuss für Gesundheit kann ich hier aus urheberschutzrechtlichen Gründen nicht zur Verfügung stellen. Sollte Ihr Haus BAG-Psychiatrie-Mitglied sein, wurden Sie aber bereits entsprechend informiert.

    Ich bitte (zumindest) um Kenntnisnahme.


    MfG,

    ck-pku