• Hallo zusammen,

    Privatmeinung:

    praktisch alle psychiatrischen Kliniken (…) unter diesen Bedingungen weder ihren Betrieb noch Ihren Versorgungsauftrag in Deutschland erfüllen können

    Wie oft hat man solche Aussagen schon gelesen und gehört und wie oft ging es dann doch.

    Das nutzt sich ab und ermüdet. Geglaubt wird es sowieso nicht. Wann folgen solchen Statements einmal wirkliche Konsequenzen?

    Privatmeinung Ende

    Viele Grüße - NV

  • Guten Tag NV,

    sicherlich verfehlen Superlative ihre Wirkung, je häufiger man sie gebraucht, nur:

    Haben Sie sich auch die beabsichtigte Neuregelung angesehen??? Wenn das Gesetz würde, dann müssten ja zum einen Budgetverhandlung neu gestaltet werden (betr. Verortung\Verhandlung\Nachweis(?) von Personalkosten für Nicht-PsychPV-Personal), außerdem hätte man zusätzlich noch aufgrund der "Klarstellung" das Problem der Rückwirkung der geplanten Regelung.

    Insofern empfinde ich das Zitat für den Fall der Fälle doch zutreffend. Dies ist auch der Grund, warum die DKG Stellung bezieht, die Landeskrankenhausgesellschaften zur Zeit die Geschäftsführungen informiert usw.

    Hier wird also mal nicht aus einer Mücke ein Elefant gemacht, sondern ein Elefant als eben solcher beschrieben....


    MfG,

    ck-pku

  • Hallo ck-pku,

    ich muss zugeben, dass ich mit dem Thema "Personal" nur wenig zu tun habe und deshalb sicherlich die volle Tragweite der Änderungsanträge nicht abschätzen kann. Ich warte ab, was wirklich im Gesetz stehen wird.

    Natürlich ist es ernst zu nehmen, wenn Sie als Insider und Fachmann solche Besorgnis zum Ausdruck bringen!

    Viele Grüße - NV

  • So - nun ist es also amtlich:

    die durch die Pflege erzeugten Therapieeinheiten sind passé. Das ist zum einen gut, weil einiges an sinnfreier Dokumentation wegfallen kann. Es ist aber in erster Linie die Folge einer von Beginn an zu unscharfen Definition dessen, was überhaupt eine TE-erzeugende Leistungen ausmacht und damit ein Systemfehler der ersten Stunde, die sich nun (endlich) auswirkt. Gleiches gilt für Gruppenangebote von Spezialtherapeuten. Der komplette Rest bleibt drin, weil er theoretisch zu einer Entgelterhöhung führen kann (Stichwort "TE mit hohem Anteil"). Interessante Entwicklung...

  • Guten Morgen,

    mit der Verabschiedung des PpSG am 09.11.2018 gibt es nun doch auch nennenswerte Änderungen in der BPflV (s.a. BR-Drs. 560/18 und dort Seite 5 (Seite 7 des Dokuments]).

    Insbesondere die oben diskutierte Änderung des § 18 Abs. 3 BPflV hat kurz vor Verabschiedung durch verschiedene Änderungsanträge noch Änderungen erfahren, die insofern entschärfend wirken, als dass zumindest die ursprünglich angedachte Rückwirkung der Neuregelung nicht Einzug in das PpSG gefunden hat.

    Die ab 2019 gültige Neuregelung habe ich der Anlage mal in lesbarer Form beigefügt. Die Neuregelung ist in roter Schrift, die Ersetzung in roter, durchgestrichener Schrift. Blau sind Verlinkungen zu den jeweiligen Paragraphen. Alle Angaben sind natürlich ohne Gewähr!

    Die Neuregelung bedeutet nun für alle psychiatrischen Krankenhäuser eine wesentliche Veränderung des Personalcontrollings und Psych-PV-Personaleinsatzes für 2019: Die in den Budgetverhandlungen verhandelte Psych-PV-Personalkosten müssen nun auch vollständig für eben dieses verwendet werden. Ansonsten droht die Rückzahlung der nicht zweckentsprechend verwendeten Mittel sowie eine in der folgenden Budgetverhandlung zu verhandelnde Absenkung des Gesamtbetrags. Dieser stetige, unterjährige SOLL-IST-Vergleich von verhandelten und eingesetzten Psych-PV-Personal sollte also spätestens ab dem kommenden Jahr Routine in allen psychiatrischen Krankenhäusern werden, um ggfs. erhebliche Nachteile zu vermeiden.

    Spätestens der testierte Psych-PV-Personalnachweis (Anlage 2) im Folgejahr bringt die Wahrheit an den Tag...


    MfG,

    ck-pku

  • Wertes Forum, ich werfe hier mal eine Spezialfrage auf. Wir wissen, daß seit 2019 Therapieeinheiten der Pflege nicht mehr zählen und ebenso keine Therapieeinheiten der Spezialtherapeuten in Gruppen. 9-696 verlangt für die Kinder- und Jugendpsychiatrie, daß Gruppen ab 11 Teilnehmern von zwei Therapeuten geführt werden. Was sind nun „Therapeuten“? Können es neben Ärzten und Psychologen auch Spezialtherapeuten oder Mitarbeiter des Pflege- und Erziehungsdienstes sein? Können es nur Ärzte, Psychologen oder Spezialtherapeuten sein, weil diese Gruppen in 9-696 vorkommen? Können es nur Ärzte und Psychologen sein, weil diese im engeren Sinne als Psychotherapeuten zählen? -- Bitte keine Antworten zur Zählung der Therapieeinheiten, die ist ja klar. Hier geht es mir um die Mindestvoraussetzungen für eine Gruppentherapie. Danke und beste Grüße Johannes Nebe

  • Guten Tag Herr Nebe,

    die ist hier zwar der falsche Thread, da es hier um das PEPP-System im Allgemeinen geht, aber die Antwort auf Ihre Frage finden Sie im Hinweis zum OPS 9-696:

    "Anerkannt werden alle Leistungen, die durch Mitarbeiter erbracht werden, die eine Ausbildung in der jeweiligen, beim Primärkode spezifizierten Berufsgruppe abgeschlossen haben und in einem dieser Berufsgruppe entsprechend vergüteten Beschäftigungsverhältnis stehen.(...)". Sie finden die Spezifikation also in Ihrem Fall in den Primärcodes 9-65, 9-67 und 9-68.

    Gruß,

    dw-mhtr

    Mit freundlichen Grüßen,

    dw-mhtr


    Ihr seid ja alle bloß neidisch, dass nur ich die Stimmen höre....

  • Guten Morgen,

    hier finden Sie den "Gemeinsamen Bericht zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen gemäß § 17d Absatz 4 Satz 8 KHG des GKV-Spitzenverbandes,des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. und der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V. vom 28.06.2019".

    MfG,

    ck-pku

  • Guten Morgen,

    der oben erwähnte Bericht ist nun auch als Bundestags-Drucksache hier veröffentlicht worden. Eine dazugehörige Presseerklärung des Deutschen Bundestags finden Sie hier.

    MfG,

    ck-pku