OPS 8-550 aktuelle Änderungen der Mindestvorgaben 2019, Klarstellung?

  • Liebe Forumsgemeinde,

    bin ich auf dem falschen Dampfer?

    Soweit ich den Sinn und Zweck der vereinbarten "Klarstellung über das DIMDI" zum OPS 8-550 nach dem BSG-Urteil B1 KR 19/17 R vom 19.12.2017 verstanden habe, sollte klargestellt werden, dass nur die behandelnden (der 4 vorgehaltenen) Fachgruppen, Pflege u. Sozialdienst + Facharzt Geriatrie an der wöchentlichen Teambesprechung teilnehmen müssen.

    Das BSG-Urteil lautet ja auf "Teilnahme aller Berufsgruppen" mit der Begründung:

    Inhalte haben alle Berufsgruppen (ärztliche Behandlung, die vier benannten Therapiebereiche, Pflege, Sozialdienst), nicht nur die bislang tätig gewordenen Therapiebereiche beizusteuern. Die Therapiebereiche, die in der vergangenen Woche seit der letzten Teambesprechung den jeweiligen Versicherten behandelt haben, haben erreichte und damit zugleich ggf (noch) nicht erreichte, aber schon angestrebte konkrete Behandlungsergebnisse mitzuteilen. Dies schließt mit ein, dass die bislang nicht tätig gewordenen Berufsgruppen ihrerseits ihren Sachverstand mit einbringen, Vorschläge für ihren Bereich unterbreiten und sich an der Festlegung der Behandlungsziele für die jeweils nächste Woche diskursiv beteiligen. Die Behandlungsziele sind angesichts des im Wortlaut mehrfach hervorgehobenen Teamgedankens das Ergebnis der gemeinsamen Beratung von Vertretern aller Berufsgruppen unter dokumentiert fachärztlicher Behandlungsleitung.

    Nun hat man im gerade offiziell herausgegebenen OPS-Katalog verabschiedet:

    1. die unverändert belassene Vorgabe

    [...] erfolgt unter Beteiligung aller Berufsgruppen einschließlich der fachärztlichen Behandlungsleitung [...]

    Keine Aussage, ob behandelnd oder nicht ...

    und 2. die Ergänzung

    [...] Die für diesen Kode wochenbezogene erforderliche Dokumentation ist erfüllt, wenn sie die Ergebnisse der bisherigen Behandlung und die weiteren Behandlungsziele umfasst. Hierfür sind die Beiträge der patientenbezogen beteiligten Berufsgruppen ausreichend [...]

    Die Dokumentation ist dann erfüllt, ja ... - aber müssen nach 1. nicht trotzdem alle Fachgruppen anwesend sein i. S. des o. g. BSG-Begründungs-Textes? Das bleibt m. E. völlig unklar ...

    Täuscht mich mein Eindruck, dass bei der Verfassung des Textes kein Jurist beteiligt war?

    Ich befürchte, die Kostenträger und deren Rechtsabteilungen sind durch d i e s e vermeintliche "Klarstellung" alles andere als ausgebremst.

    Gruß an Alle

    geoff

  • Ja, ich fürchte, da werden die Semantiker mal wieder viel zu tun haben. Sind es nun alle oder nur die patientenbezogen Beteiligten.....

    Es ist zum Haareraufen.... Wenn nur die patientenbezogen Beteiligten dokumentieren, müssen die anderen dann dennoch ihr Handzeichen machen?

    Es kann doch auch nicht sein, dass bei den langen Diskussionen nichts herausgekommen ist, was die Sache hier klarer stellt. Man fasst es nicht. Entweder, man legt sich jetzt endlich fest, dass es IMMER ALLE oder dass es IMMER NUR DIE BETEILIGTEN sind. Das ist doch lösbar. Stattdessen ein weiteres Jahr absehbares Gezänk.

    Gruß

    merguet

  • Hallo zusammen,

    Ich denke die OPS Änderung ist genau so gemeint, wie geoff schreibt:

    Alle Berufsgruppen müssen an der Teamsitzung teilnehmen ( und somit auch in ausreichender Zahl in der Klinik vorhanden sein), aber wochenbezogene Einträge müssen ab 2019 nur noch die behandelnden Berufsgruppen machen.

    Das entspricht ja auch weitgehend dem zitierten Ausschnitt aus dem BSG Urteil.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Guten Morgen,

    es muss schon dokumentiert sein, dass sie anwesend sind; sie müssen nur keine Ergebnisse und Ziele formulieren, wenn sie nichts gemacht haben.

    Gruß

    B.W.

  • Hallo liebe Forum-User,

    neuerdings streicht uns der MDK die 8-550.- , da es denen nicht ausreicht, wenn nur im E-Bericht das geriatrische Assessment mit Barthel-Index, Tinetti/Timed up & go, MMSE und GDS-15 mit Scores erwähnt ist.
    Der MDK verlangt auch die jeweilige Vorlage der jeweiligen Erhebungsbögen.

    Alle anderen geforderten Mindestmerkmale sind ordnungsgemäß belegt.

    Haben Sie ähnliche Erfahrungen diesbezüglich gemacht?

    Vielen Dank vorab für ihre Rückmeldungen.

  • Hallo kodifine,

    wir haben gute Erfahrungen gemacht mit der Vorlage der Originalbögen. Transparenz schafft Vertrauen.

    Ich würde aber an Ihrer Stelle versuchen zu widersprechen, da es in den für den MDK intern verbindlichen "Auslegungshinweisen der MDK-Gemeinschaft zur Kodierprüfung des OPS 8-550 ..." unter Punkt 5 heißt: "Ggf. unter Vorlage der Erhebungsbögen nachweisbares Basisassessment ..." Das KCG schreibt hier ausdrücklich "gegebenenfalls" - Sie mussten also nicht von vornherein die Originale vorlegen, der MDK hätte sie nachfordern müssen, wenn er den Angaben in der Epikrise nicht traut.

    Viel Glück

    Artur Speck