Liebe Forumsgemeinde,
bin ich auf dem falschen Dampfer?
Soweit ich den Sinn und Zweck der vereinbarten "Klarstellung über das DIMDI" zum OPS 8-550 nach dem BSG-Urteil B1 KR 19/17 R vom 19.12.2017 verstanden habe, sollte klargestellt werden, dass nur die behandelnden (der 4 vorgehaltenen) Fachgruppen, Pflege u. Sozialdienst + Facharzt Geriatrie an der wöchentlichen Teambesprechung teilnehmen müssen.
Das BSG-Urteil lautet ja auf "Teilnahme aller Berufsgruppen" mit der Begründung:
Inhalte haben alle Berufsgruppen (ärztliche Behandlung, die vier benannten Therapiebereiche, Pflege, Sozialdienst), nicht nur die bislang tätig gewordenen Therapiebereiche beizusteuern. Die Therapiebereiche, die in der vergangenen Woche seit der letzten Teambesprechung den jeweiligen Versicherten behandelt haben, haben erreichte und damit zugleich ggf (noch) nicht erreichte, aber schon angestrebte konkrete Behandlungsergebnisse mitzuteilen. Dies schließt mit ein, dass die bislang nicht tätig gewordenen Berufsgruppen ihrerseits ihren Sachverstand mit einbringen, Vorschläge für ihren Bereich unterbreiten und sich an der Festlegung der Behandlungsziele für die jeweils nächste Woche diskursiv beteiligen. Die Behandlungsziele sind angesichts des im Wortlaut mehrfach hervorgehobenen Teamgedankens das Ergebnis der gemeinsamen Beratung von Vertretern aller Berufsgruppen unter dokumentiert fachärztlicher Behandlungsleitung.
Nun hat man im gerade offiziell herausgegebenen OPS-Katalog verabschiedet:
1. die unverändert belassene Vorgabe
[...] erfolgt unter Beteiligung aller Berufsgruppen einschließlich der fachärztlichen Behandlungsleitung [...]
Keine Aussage, ob behandelnd oder nicht ...
und 2. die Ergänzung
[...] Die für diesen Kode wochenbezogene erforderliche Dokumentation ist erfüllt, wenn sie die Ergebnisse der bisherigen Behandlung und die weiteren Behandlungsziele umfasst. Hierfür sind die Beiträge der patientenbezogen beteiligten Berufsgruppen ausreichend [...]
Die Dokumentation ist dann erfüllt, ja ... - aber müssen nach 1. nicht trotzdem alle Fachgruppen anwesend sein i. S. des o. g. BSG-Begründungs-Textes? Das bleibt m. E. völlig unklar ...
Täuscht mich mein Eindruck, dass bei der Verfassung des Textes kein Jurist beteiligt war?
Ich befürchte, die Kostenträger und deren Rechtsabteilungen sind durch d i e s e vermeintliche "Klarstellung" alles andere als ausgebremst.
Gruß an Alle
geoff