8-718 Beatmungsentwöhnung [Weaning] bei maschineller Beatmung

  • Hallo,

    zur 8-718 Beatmungsentwöhnung [Weaning] bei maschineller Beatmung

    Wie jetzt hier vorgehen? Was ist mit dem Lungenödem oder der Pneumonie wo ich im ersten Intervall die Intubation vermeide? Zählt auch hier ein Weaning wenn der Patient das erste Mal nur für 6 Stunden NIV beatmet war? Dann immer mal wieder so um die z.B. 10-12 Std NIV/24 Std. z.B. CPAP ASB . Reicht dann die tägliche Dokumentation vom Spontanatmungsversuch?

    Kann ich nur die Pat. entwöhnen die mit freien Intervallen >95 Std. sind ???

    Was wäre nun korrekt, nur die tatsächlichen Zeiten, oder mit Intervallen wenn dokumentierter Spontanatmungsversuch vorliegt???

    Gruß Attila

  • Guten Morgen,

    Fragen über Fragen. Endlich zusätzliche Dokumentation, die keine Klarheit bringt, insbesondere bei NIV-Patienten. Die entscheidende Frage, wann das Weaning beginnt und wann es beendet ist, v.a. bei chronischen Beatmungsformen, lässt sich nicht beantworten und wird weiter Gegenstand von Gezänk sein.

    merguet

  • Ich denke, der Terminbericht von Dr.Wölk, der auch in den Neuigkeiten verlinkt war (https://medizinrecht.ra-glw.de/index.php/entw…eibt-schwierig/), analysiert die Abrechnungsfrage sehr genau:

    Da die intermittierende, nicht-invasive Beatmung gerade eine Gewöhnung an die Beatmung vermeidet, ist ein Weaning in diesem Setting kaum noch vorstellbar.

    Darüberhinaus sind die Anforderungen an die Kodierung von 8-718 durchaus beachtlich.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo zusammen,

    es ist schon faszinierend. Der Begriff "Gewöhnung" wird durch die angestoßene Diskussion immer selbstverständlicher, als wäre er schon immer da gewesen. Dabei kann ihn keiner definieren.


    FG Karla

  • Hallo Karla,

    Das Gleiche gilt aber für die Entwöhnung. Da es sich sprachlich um eine Verneinung/ Abkehr handelt, muss man m.E. Schon die vorherige Gewöhnung mitdenken.

    Und der Ansatz des Sozialgerichts/ von Dr. Wölk, dass eine intermittierend nicht- invasive Beatmung gerade das Ziel hat, eine Gewöhnung/ Entwöhnung zu vermeiden, leuchtet mir ein. Hier wären DKG und GKV mal zu einer echten Kompromisslösung mit klarer Regelung der Beatmung aufgefordert...

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • ... , dass eine intermittierend nicht- invasive Beatmung gerade das Ziel hat, eine Gewöhnung/ Entwöhnung zu vermeiden, ...

    Hallo,

    ohne spezialle beatmungsmedizinische Expertise habe ich den Eindruck, dass man Gewöhnung (ver)meiden, jedoch nicht verhindern kann. Aus diesem Grund kam die bisherige Anerkennung von beatmungsfreien Intervallen bei NIV-Beatmung auch nicht von ungefähr, durchaus in Übereinstimmung mit den DKR, die nur die Entwöhnung, nicht aber die Gewöhnung nennen.

    Nun kann man nonchalant mit dem lernenden System argumentieren. Bei entsprechender Umsetzung sind dann in zwei Jahren die bislang auf die NIV-Beatmungszeit inklusive bestmungsfreier Intervalle verteilten Kosten - der Aufwand ist ja dem einer invasiven Beatmung durchaus ebenbürtig - eben auf die reinen NIV-Beatmungszeiten verteilt. Ergo müssten die Erlöse bei Beibehaltung der Beatmungsvergütungsklassen in den DRG entsprechend steigen.

    Das ist dann nur ein sicher mehrere hundert Millionen schwerer Griff in die Taschen der Krankenhäuser.

    Gleiches wird bei der Umstellung der Sepsidefinition auf die SOFA-Kriterien eintreten.

    Weshalb gehen derartige systembedingte Änderungen immer zulasten der Krankenhäuser?

    Viele Grüße

    Medman2

  • ... dummerweise brauchen wir aber auch viele Menschen und Geräte um die vielen (zugewiesenen!) Patienten zu versorgen und den Betrieb am laufen zu halten; die ambulante Budgetierung machts auch nicht einfacher und wir sind leider die die man am Ende per Gesetz beuteln kann, da wir ja auch noch eine Behandlungspflicht haben...ach man...


    Sorry

    rokka

  • Der Begriff "Gewöhnung" wird durch die angestoßene Diskussion immer selbstverständlicher, als wäre er schon immer da gewesen. Dabei kann ihn keiner definieren.

    Hallo zusammen,

    weiß denn jemand, woher der MDK sein medizinisches Wissen hat, nachdem eine Gewöhnung dann vorliegt, wenn eine mindestens 48-stündige kontinuierliche Beatmung erfolgt ist? Aus der Fachliteratur oder den DKR ist mir eine derart konkrete Grenze nicht bekannt...

    MfG, RA Berbuir

  • Hallo zusammen,

    das eigentliche Problem sind an dieser Stelle doch die DKR. Die stammen aus einer Zeit, in der die Beatmung über den Schlauch und nur selten über die Maske erfolgte. Inzwischen hat sich die Beatmungsmedizin in Richtung diskontinuierliche Maskenbeatmung entwickelt, die DKR sind aber nicht angepasst worden. Den Patienten geht es damit viel besser - den Krankenhäusern viel schlechter. Denn die Bezahlung dieser aufwändigen Fälle ist verknüpft mit einer inzwischen sehr seltenen Beatmungsform. Und wenn die neumodische Beatmung per Maske nicht finanziell gleich behandelt wird, entfallen für die Kassen die Kosten. Die Patienten sind so krank wie zuvor, die Maskenbeatmung ist personell eher aufwändiger, aber bezahlt wird wegen der aus der Zeit gefallenen Definition diese Beatmung nicht mehr. Was ist zu tun? Die DKR sind sind zu ändern. Und wenn das einvernehmlich wegen der finanziell völlig divergierenden Interessen nicht geht, dann müssen vielleicht politische Lösungen her. Wenn ich mir das jetzt zur Abstimmung stehende Gesetzespaket anschaue, dann sieht es doch so aus, als hätten wir aktuell einen Gesundheitsminister, der solche groben Ungereimtheiten denn auch mal beseitigt.

    MfG

  • Hallo,

    nach meinem Verständnis bräuchte es nicht mal eine große Änderung der DKR, sondern nur die Klarstellung, dass der Zeitraum von 24 bzw. 36 Stunden stabiler resp. Situation immer gilt - also auch nach Extubation oder im Rahmen einer NIV - und nicht nur im Rahmen des Weanings.

    Bin im übrigen sehr gespannt auf die alljährliche Veranstaltung zu den Neuerungen des Folgejahres, ob dabei etwas dazu gesagt wird, wer sich weshalb und mit welchen Hintergedanken diesen neuen OPS-Schlüssel hat einfallen lassen.

    Gruß,

    fimuc