• Hallo zusammen,

    wir haben eine Fibrose nach Knie-TEP-Implantation durch eine arth. Artholyse therapiert. Die HD haben wir mit T84.8 kodiert, da unter Beachtung des Inklusivums mit dem Querverweis auf T82.8 ja die Fibrose aufgeführt ist. Die Kasse hat die Abrechnung prüfen lassen und der MDK konstatiert, dass die Diagnosestellung "Fibrose" stets einen histologischen Nachweis erfordert und ändert folglich unsere HD in T84.05 (I12C vs. I18B). Ist die die Forderung nach einer Histologie korrekt? Ich kann hierzu nichts finden und nach Rücksprache mit dem Operateur lag eine typische Fibrose (lt. OP-Bericht typische, massive Bridenbildung mit Verdickung Pseudokapsel; intraop. Prüfung der Prothese ohne Auffälligkeiten - keine Lockerung, kein PE-Abrieb).

    Ich freue mich über Meinungen. Danke!

    GK-Nicole

  • Hallo GK-Nicole,

    Ihre Kodierung ist zutreffend. Es bedarf keiner histologischen Bestätigung.

    Überdies liegt keine Veränderung gemäß T84.05 entsprechend dem Querverweis zu T82.0 vor.

    Viele Grüße

    Medman2