K56.0 contra K91.3

  • Guten Tag, einen paralytischer Ileus postoperativ (Aufwand unstrittig) haben wir mit K56.0 kodiert, die Kollegen vom MDK ändern in "Darmverschluss post op K91.3", was in diesem Fall abrechnungsrelevant ist. Wir argumentieren, dass die K56.0 die Erkrankung am spezifischsten darstellt (paralytisch), während die K91.3 nur den Zusammenhang mit der OP abbildet. In den Hinweisen zur Kodierung von Folgezuständen und Doppelkodierung finden sich Beispiele, die die aktuelle Diagnose (zB Blindheit) vor die Ursache (zB Folge von Trachom) setzt. Die D015 selbst bietet wenig zur differenzierten Darstellung eines Folgezustandes. Die K91.3 findet sich im ICD als Exclusivum unter K56.0.

    Kann jemand etwas zu dieser Frage sagen?

    MfG, Susanne Peter

  • Hallo Frau Dr. Peter,

    Die Kapitelüberschrift zu K91.- lautet doch "... anderenorts nicht klassifiziert", was aber ja in Ihrem Fall mit K56.0 gerade gegeben ist (daher dann wohl auch das Exklusivum). Das ist dann wieder eine der lustigen Konstellationen über die es immer wieder Streit gibt, weil eben die eine ICD mehr Kohle gibt (in anderen Fällen will der MDK dann lieber den Erkrankungskode und das KH den Kode für den Komplikationszusammenhang). In Gerichtsgutachten wird nach meiner Erfahrung zumeist der Erkrankungskode bestätigt ggf. noch in Kombination mit dem für die Ätiologie (vgl. Diskussion zu S- und T-Kodes). Urteile zu dieser speziellen Konstellation sind mir aber nicht bekannt.

    MfG, RA Berbuir

  • Hallo,

    "so spezifisch, wie möglich ..." heißt m. E. im vorliegenden Fall die K56.0 (Ileus + paralytisch) zusammen mit Y84.9! (Inkl.: Chirurgische und sonstige medizinische Maßnahmen als Ursache einer abnormen Reaktion eines Patienten oder einer späteren Komplikation, ...) zu kodieren.

    Das deckt sich auch mit dem Hinweis von RA Berbuir zu eventuellen Gerichtsgutachten.

    Der MDK versucht´s halt immer wieder ....

    Gruß

    geoff