Hallo Rokka,
Ergänzung: Meine Aussage bezog sich auf Pflichtversicherte, nicht auf "Privatpatienten", da gelten andere gesetzliche Bestimmungen.
Viele Grüße
M2
Hallo Rokka,
Ergänzung: Meine Aussage bezog sich auf Pflichtversicherte, nicht auf "Privatpatienten", da gelten andere gesetzliche Bestimmungen.
Viele Grüße
M2
Hallo zusammen,
Privat- und Zusatzversicherte unterschreiben bei Aufnahme in der Regel aber entsprechende Erklärungen, die es dem Leistungserbringer gestattet, im Rahmen der Behandlung und Abrechnung entsprechende Daten (analog zu "Kassenpatienten") an die Kostenträger zu senden.
Anders wäre eine Bearbeitung der Fälle im klinischen Alltag auch kaum handhabbar.
Viele Grüße,
B. Gohr
Oder unterschreiben eben nicht, wenn sie es nicht wünschen...
Oder unterschreiben eben nicht, wenn sie es nicht wünschen...
Völlig richtig, danke für die gute Anmerkung!