Rechtsgrundlage externe Kodierprüfung Datenschutz?

  • Hallo zusammen,

    ich bin gerade über die Frage gestolpert, aufgrund welcher Rechtsgrundlage eigentlich die diversen am Markt vertretenen externen Anbieter von Kodierrevisionen etc. die Patientenakten der KHs mit den darin enthaltenen personenbezogenen Daten einsehen dürfen, um ihre Leistungen zu erbringen? Wie sich aus diesem älteren Hinweis der DKG ergibt, gibt es die explizite Einräumung dieser Möglichkeit aus dem SGB V nur in einzelnen Bereichen der ambulanten Abrechnung. In § 301 SGB V findet sich hierzu allerdings nichts. Läuft das also ganz normal als simple Auftragsdatenverarbeitung? Evtl. übersehe ich da ja etwas, aber ohne jetzt Experte im Datenschutzrecht zu sein, sehe ich hier ein gewisses Problem. Haben die werten Mitdiskutanten hierzu eine Lösung oder praktische Erfahrungen, wie dies gehandhabt wird? :/

    MfG, RA Berbuir