Intensivkriterium Akute Selbstgefährdung durch Suizidalität oder schwer selbstschädigendes Verhalten

  • Hallo zusammen !

    Ist eurer Meinung nach das Intensivkriterium " Akute Selbstgefährdung durch Suizidalität oder schwer selbstschädigendes Verhalten" erfüllt, wenn eine Intoxikation z.B. durch Alkohol oder Drogen vorliegt ? Wenn ja, wie lange lasst ihr das Merkmal bestehen ?

    Ich bin gespannt auf eure Rückmeldungen.

    Viele Grüße,

    KODISI

  • Admin 10. Dezember 2018 um 07:09

    Hat den Titel des Themas von „Intensivkriterium "Akute Selbstgefährdung durch Suizidalität oder schwer selbstschädigendes Verhalten“ zu „Intensivkriterium Akute Selbstgefährdung durch Suizidalität oder schwer selbstschädigendes Verhalten“ geändert.
  • Hallo Kodisi,

    ich würde bei stark intoxikierten Patienten eher das Merkmal "Fehlende Orientierung oder Realitätsverkennung" kodieren.

    Bei massivem körperlichen Entzug ist ggf. auch die "Vitalgefährdung" zutreffend.

    Grüße, helmutwg

  • Hallo helmutwg !

    Das sehe ich genau so.

    Trotzdem hatten wir überlegt, ob ein Selbstschädigendes Verhalten vorliegt, wenn der Patient immer wieder mit einer akuten Alkoholintoxikation bei Alkoholabhängigkeit aufgenommen wird :/.

    Ähnlich wie der Borderline-Patient sich selbst verletzt.

  • Hallo KODISI,

    theoretisch kann man Ihrer Überlegung durchaus etwas abgewinnen (auch wenn ich sicher bin, dass das DIMDI o.g. Verhalten nicht darunter subsummieren würde), denn die OPS-Hinweise zu den Mindestmerkmalen klären Ihre Überlegung (wie eigentlich immer) nicht auf.

    Praktisch möchte ich Ihnen im Hinblick auf eine evtl. MDK-Prüfung viel Kraft und Ausdauer wünschen. :rolleyes:

    MfG,

    ck-pku

  • Guten Morgen ck-pku !

    Danke ;) ! Das ist eben die Frage, ob wir bereit sind, so viel Kraft und Ausdauer hinein zu stecken.

    Andererseits wäre es ja mal spannend, wie die Argumentation in einem Gutachten diesbezüglich aussehen würde :!:

    Viele Grüße,

    KODISI

  • Ist eurer Meinung nach das Intensivkriterium " Akute Selbstgefährdung durch Suizidalität oder schwer selbstschädigendes Verhalten" erfüllt, wenn eine Intoxikation z.B. durch Alkohol oder Drogen vorliegt ?

    Das ist eine sehr interessante Frage. Ich verstehe sehr gut, dass Sie die Gefahrenmomente, die sich aus der rücksichtlosen Alkoholisierung ergeben, beschreiben möchten! Ich denke jedoch, dafür ist das Intensivmerkmal 2 nicht gedacht, das mutet eher etwas konstruiert an.

    Wir haben sieben Intensivmerkmale:

    1. Anwendung von Sicherungsmaßnahmen
    2. Akute Selbstgefährdung durch Suizidalität oder schwer selbstschädigendes Verhalten
    3. Akute Fremdgefährdung
    4. Schwere Antriebsstörung (gesteigert oder reduziert)
    5. Keine eigenständige Flüssigkeits-/Nahrungsaufnahme
    6. Akute Selbstgefährdung durch fehlende Orientierung (z.B. Stürze ohne Fremdeinfluss) oder Realitätsverkennung
    7. Vitalgefährdung durch somatische Komplikationen

    Normalerweise würde ich die akuten Probleme eines alkoholintoxikierten Patienten mit den IMs 1, ggf. 3, 5, 6 und 7 beschreiben. Die Intensivmerkmale für einen alkoholintoxikierten Patienten können auch das IM 2 enthalten, sofern der Patient tatsächlich suizidale Handlungen vornimmt.

    There is a theory which states that if ever anyone discovers exactly what the universe is for and why
    it is here, it will instantly disappear and be replaced by something even more bizarre and inexplicable.
    There is another theory which states that this has already happened. ~Douglas Adams

  • Hallo TicTac,

    ich würde das einfach nicht an der Diagnose festmachen, sondern am klinischen Bild des Patienten.
    das Merkmal 4 "Antriebsstörung" ist bei Intoxikierten durchaus auch möglich...

    Grüße, helmutwg

  • Hallo allerseits,

    abgesehen davon, dass wir sehr viel Wert auf den Begriff "akut" legen rücken wir bereits beim leisesten Zweifel von der Erfassung eines Intensivmerkmals ab.
    Warum? Im Rahmen einer MDK-Prüfung bieten die Intensivmerkmale derart viel Interpretationsmöglichkeiten, dass diese sehr häufig ohnehin hinterher wieder "kassiert" werden. Ihre Erfassung führt zur deutlich höheren Wahrscheinlichkeit einer Fallprüfung und damit zu höherem Arbeitsaufwand, und das bei minimalem Mehrerlös! Diese Erfahrung machen wir trotz unserer strengen Kriterien immer und immer wieder.

    Aus meiner Sicht sind deshalb die Intensivmerkmale in der jetzigen Form auch nicht als Kostentrenner geeignet - denn das InEK kriegt ja i.d.R. gar nicht mit, ob und wieviele solcher von ihnen bereits in die Berechung einbezogener Intensivmerkmale hinterher vom MDK wieder gestrichen werden. Das gilt im Übrigen auch für die 1:1-Betreuungen! Ob dem InEK das bewusst ist?

  • Hallo Anyway,

    wenn wir Streichungen der Kodes akzeptieren, also nicht klagen, werden sie im System korrigiert um dann eine angepasste Rechnung zu schreiben.

    Die 21-Datensätze für die Kalkulation eines Jahres gehen meist erst Mitte des darauffolgenden Jahres abschließend an das InEK. Damit enthalten sie auch einen Großteil der korrigierte Fälle, aber tatsächlich nicht alle. Bei geprüften Patienten aus dem letzten Quartal kommen die Gutachten teilweise erst im Spätsommer, damit liegen sie dem INEk nicht vor.

    Grüße, helmutwg