PpUGV- Personaluntergrenzen auf IMC

  • Hallo liebes Forum,

    Ende dieser Woche müssen bekanntermaßen die Meldungen der Stationen für die Pflegepersonaluntergrenzen erfolgen.

    Wie häufiger in letzter Zeit gibt es für mich mehr Fragen als Antworten.

    Meine konkrete Frage:

    Wir haben eine Station mit IMC-Charakter. Gelten dafür auch die Personaluntergrenzen von 2,5? Wonach richtet es sich? Ordnungsbehördliche Genehmigung? Ob wir IMKB abrechnen? Können wir zukünftig nur dort IMKB abrechnen, wo wir die Personaluntergrenze einhalten?

    Ich könnte mir vorstellen, das müsste doch eigentlich halb Deutschland bewegen, habe aber keinen Thread dazu gefunden...

    Danke!

    Viele Grüße

    Hans-Peter Brickwede

    Non me pudet fateri nescire, quod nesciam

  • Guten Abend,

    noch in dieser Woche (eigentlich schon für Freitag letzter Woche angekündigt) soll das InEK sich dazu äußern. Bisher inoffizielle Vorschläge dazu: Alle IMC und die Stroke sind als Intensiv zu melden.

    Konkretes dazu wird stündlich auf der Homepage des InEK erwartet, bedarf aber dem Vernehmen nach der Abstimmung mit der SV bzw. dem BMG.

    In der Verordnung steht auch, dass solche Stationen zu melden sind, die nur einige von den gesamten Betten als Intensiv betreiben.

    Herr Heimig stellt dazu fest, dass es eine Definition von Intensiv bzw. IMC nicht konkret gibt, diese ist ja auch im Tagesgeschäft umstritten.

    Zu melden sind vermutlich die Stationen auf denen Intensivmedizin betrieben werden kann und zum. teilweise auch wird. Nur für diese Betten kann ja der Schlüssel gelten. Wie man allerdings die Allokation zu den Intensivbetten betreiben soll, dazu gibt es vermutlich keinen sachdienlichen Hinweis. Eine feste Zuordnung von Personen war ja gerade bei flexiblen Stationen nicht gewünscht. Wie man die Umrechnung der Schlüssel hinbekommt, wird sicher Gegenstand jahrelanger Exegesen durch Vertragspartner, Schiedsstellen und Sozialgerichte sein.

    Dazu müssten nämlich die Intenisvpatienten als solche gekennzeichnet sein, wozu es wieder an einer Definition fehlt.

    Immerhin lässt sich die Meldung der Stationen ja offenbar auch im weiteren Verlauf ändern, wenn neuere Definitionen Klarstellungen mit sich bringen.

    Gruß

    merguet

  • Guten Morgen,

    vielen Dank für die differenzierte Antwort. D.h. aber in der Konsequenz, dass ich, wenn ich auf einer IMC nicht den Personalschlüssel von 1:2,5 einhalte, mit Abschlägen rechnen muss, oder?

    Viele Grüße

    Hans-Peter Brickwede

    Non me pudet fateri nescire, quod nesciam

  • Moin,

    die Klarstellung liegt vor:

    Klarstellung

    Also alle Stationen, auf denen die IKB prinzipiell kodierfähig ist... Unabhängig davon, ob sie es auch wird... Klärt das nun alle Fragen?

    Viele Grüße, Jan Helling

    EDIT: Eine Minute zu spät...

    Einmal editiert, zuletzt von JanH (12. Dezember 2018 um 10:10)

  • Tag,

    Es wirft nur neue auf. Wieder eine Generation Sozialrechtler, die sich habilitieren kannn.

    Gruß

    merguet

  • Hallo,

    die Aussage des BMG ist klar, wenn auch nicht passend zur Realität.

    Die Personaluntergrenzen werden eng mit der IMKB-Kodierung verknüpft. Wenn es dabei so kategorisch bleiben sollte, was ich nicht glaube, gäbe es zukünftig nur noch schwarz und weiß: Entweder Intensivstation mit IMKB und Intensiv-Personaluntergrenze oder Normalstation ohne IMKB und ggf. fachrichtungsbezogener Personaluntergrenze. Die ganzen Grautöne (IMC, Transplantstation etc.) müssten sterben und als Intensiv- (ggf. mit mehr Personal) oder Normalstation (ggf. mit weniger Personal???) weiterexistieren .

    Viele Grüße

    Hans-Peter Brickwede

    Non me pudet fateri nescire, quod nesciam

  • Guten Morgen,

    die Frage, ob die IMKB verschlüsselt werden kann, hängt nicht vom Namen der Station und auch nicht vom shade of grey ab, sondern m.E. einzig von der Gegebenheit der Strukturvoraussetzung und von der Frage, ob der Patient tatsächlich intensiv behandelt wurde. Für letzteres gibt es nach meinem Dafürhalten auf diesem Globus noch immer keine vernünftige Definition. Aus der PpUg ergibt sich aber auch die Frage, ob man noch irgendwem erklären kann, dass man auf einer Station mit IKB personell hinter "Spahn" zurückbleibt.

    Nicht umsonst hatte man die Absicht, vor Ort eine flexible Lösung für deeskalierende Therapien zu schaffen. Wie man dann allerdings die Patienten kennzeichnen will, die keiner Mindestbesetzung bedürfen und wie man das flexibel eingesetzte Personal an den flexibel zu nutzenden Betten berechnet, dürfte Gegenstand komplexer Berechnungen und höchst streitbefangen sein.

    Gruß

    merguet

  • Hallo allerseits,

    die Ersatzvornahme der PPUGV wurde gestern im Bundesgesetzblatt veröffentlicht https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/sta…__1572613803157

    In Erweiterung des Referentenentwurfs dürfen jetzt auch MFA, ATA und Notfallsanitäter als Pflegehilfspersonal angerechnet werden.