• Liebe Forumsmitglieder,

    wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist ja seit dem GKV-VSG der G-BA der "erfolgskritische Faktor" für Medizinprodukte betreffende NUB-Anträge. Weiß jemand von Ihnen, nach welchen Kriterien die medizinische Studienlage zu einem beantragten Medizinprodukt das vom G-BA mit der Prüfung beauftragte IQWiG (so entnehme ich das der Broschüre des BVMed) die Sachlage analysiert? Ich meine, riesige RCTs dürfte es ja in der Regel nicht geben, schließlich ist das Produkt ja "neu". Oder liege ich da falsch?

    Beste Grüße