Zuzahlung bei Fallzusammenführung

  • Hallo zusammen,

    bei uns wurde ein Pat. am 01.12. aufgenommen und hat sich am 02.12. gegen ärztlichen Rat entlassen.

    Am Abend des 02.12. musste er jedoch wieder aufgenommen werden. Es entsteht eine Fallzusammenführung.

    Nun meine Frage zur Zuzahlung:

    Unser System berechnet hier die Zuzahlung im "ersten" Fall für die Tage 01.12. und 02.12. Bei dem Wiederkehrerfall wird im System der 02.12. auch wieder als Zuzahlungstag berechnet.

    Darf der 02.12. aufgrund der Fallzusammenführung nicht nur einmal berechnet werden?

    Vielen Dank im Voraus und einen guten Start ins neue Jahr!

    MfG

    jai

  • Guten Morgen,

    Versicherte, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, zahlen vom Beginn der vollstationären Krankenhausbehandlung an innerhalb eines Kalenderjahres für längstens 28 Tage den sich nach § 61 Satz 2 ergebenden Betrag je Kalendertag an das Krankenhaus.

    Das ist meines Erachtens eindeutig.

    Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag