Liebe Mitleidende,
wir haben mittlerweile wiederholt Fälle, bei denen per KAIN um ein Nachverfahren gebeten wurde und uns dann nach relativ kurzer Zeit ohne jegliche Mitteilung seitens der Kasse oder des MDK ein negatives "Widerspruchsgutachten" ins Haus schneit. Wir erfahren also nicht direkt, ob die KK das Nachverfahren überhaupt zulässt und haben damit auch keine Möglichkeit einer Stellungnahme mehr (der Platz im 301-Versand ist zu kurz und ja auch für die Kasse und nicht für den Gutachter gedacht). Es gab mal Zeiten, bei denen wir auch bei einem Nachverfahren vom MDK benachrichtigt wurden. So macht ein Nachverfahren für uns jedenfalls grundsätzlich keinen Sinn mehr - zumal das genaue Procedere in der PrüfvV natürlich nicht geregelt ist.
Gibt es woanders ähnliche Erfahrungen?
Generell werden die Ablehnungsgründe des MDK bei uns übrigens zunehmend willkürlicher: so wurde in dem o.a. Fall eine Nebendiagnose F14.2 kommentarlos gestrichen, obwohl ein positives Drogenscreening vorlag und der Patient nach erfolgreicher Alkoholentgiftung auf eine Spezialstation für illegale Drogen verlegt wurde. In diesem Fall müssten wir eigentlich wieder einmal klagen , aber leider sprechen viele Umstände dagegen:
* unser Justiziar kommt so langsam an seine Kapazitätsgrenze
* zeit- und arbeitsintensiv
* es ist nicht im Sinne des Patienten, wenn die Kasse an seine kompletten KK-Unterlagen herankommt (Datenschutz - nein Danke...!)
* ewiges Klageverfahren bis zu einem endgültigen Urteil
* krankenhausfeindliche Rechtsprechung der obersten Instanz
Steigende MDK-Prüfungen, nicht nachvollziehbare Gutachten, teilweise ohne Begründung, unklare Regelungen und Willkür allerorten....die PrüfvV reicht für eine vernünftige Regelung bei weitem nicht aus...wir fühlen uns von der DKG jedenfalls ziemlich alleingelassen!