• Guten Morgen,

    eine einfach Frage führt bei uns in der Klinik zu einer weitreichenden Diskussion, weil die Wortwahl in den DKR und PD's für mich nicht eindeutig sind (vielleicht werde ich hier eines besseren belehrt ;))

    Fallbeispiel:

    Ein Patient kommt Mischintoxikiert mit einem AAK von 2,4% notfallmäßig in die Klinik. Er gibt an (und es wurde auch nachgewiesen) Alkohol, Kokain und Heroin konsumiert zu haben. Er nimmt alle Substanzen im Abhängigkeitsmuster. Er wird 14 Tage behandelt in einer Abteilung für Abhängigkeitserkrankungen.

    Fragen bzgl. der Wahl von Haupt und Nebendiagnosen:

    HD: F19.0 ND: F10.0 , F10.2 , F11.2 , F14.2

    Begründung meinerseits:

    PD002a Hauptdiagnose ,, ...die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes des Patienten verantwortlich ist."

    - durch die Intoxikation kam es zur Aufnahme, auch ,,nach Analyse" der Befunde war dies der hauptsächliche Grund für die Veranlassung des stationären Aufenthalts

    PD016e ,, … wenn nicht entschieden werden kann, welche Substanz die Störung ausgelöst hat."

    - ob Alkohol, Kokain oder Heroin die Störung ausgelöst hat kann doch niemand sagen, oder?

    Dem widerspricht leider die Formulierung im ICD-10 für die F19.x...

    ,, Nur wenn die Substanzaufnahme chaotisch und wahllos verläuft oder wenn Bestandteile verschiedener Substanzen untrennbar vermischt sind, soll mit "Störung durch multiplen Substanzgebrauch (F19.-)" kodiert werden." :/:/:/

    Wie sehen sie das?

    Ich freue mich auf eine Diskussion 8)

    Freundliche Grüße

    noskill

    Mit freundlichen Grüßen

    T. Berger

  • Hallo,

    ich finde, es sollte auch der klinische Verlauf berücksichtigt werden.

    Welche Substanzen wurden entgiftet oder substituiert?

    Wie verlief der Entzug?

    Ich würde vermutlich F10.2 als HD und F11.2 und F14.2. als ND kodieren.

    Viele Grüße - NV

  • Hallo allerseits,

    wenn die verschiedenen Substanzen bekannt sind, dann sollen/müssen sie einzeln benannt werden, F19 sollte der Ausnahmefall sein.

    Bezüglich der Eingruppierung in eine PEPP dürfte die Hauptdiagnose aber wohl keine große Rolle spielen, wenn alle Substanzen angegeben werden, oder?

    Schöne Grüße

  • Hallo Kodiere_noskill,

    Dem widerspricht leider die Formulierung im ICD-10 für die F19.x...

    Ich möchte an dieser Stelle nur kurz erinnernd darauf hinweisen, was die DKR-Psych in diesem Falle bestimmen:

    "Für den Fall, dass zwischen den Hinweisen zur Benutzung der ICD-10-GM bzw. des OPS und den Kodierrichtlinien Widersprüche bestehen, haben die Kodierrichtlinien Vorrang." (Einleitung DKR-Psych 2019, Seite IV, 1. Absatz, Satz 2)

    MfG,

    ck-pku

  • Guten Morgen und vielen Dank für die Antworten :thumbup:


    Hallo allerseits,

    wenn die verschiedenen Substanzen bekannt sind, dann sollen/müssen sie einzeln benannt werden, F19 sollte der Ausnahmefall sein.

    Bezüglich der Eingruppierung in eine PEPP dürfte die Hauptdiagnose aber wohl keine große Rolle spielen, wenn alle Substanzen angegeben werden, oder?

    Schöne Grüße

    Das ist richtig, es gibt keine Änderung der PEPP. Es sei denn der Arzt macht es sich gemütlich und Kodiert nur die F19.2 und beschreibt handschriftlich die bekannten Substanzen ;(=O:cursing::)

    und vielen Dank für die Erinnerung an "Einleitung DKR-Psych 2019, Seite IV, 1. Absatz, Satz 2)" :thumbup::thumbup:

    Einen erfolgreichen Tag8)

    noskill

    Mit freundlichen Grüßen

    T. Berger