Phlegmone bei zusammen geführten Fällen als HD

  • Hallo liebe Mitdenker,

    ein Patient war mit Fremdkörper im Finger aufgenommen worden. Der durchspießende Draht wurde operativ entfernt, der Durchstichskanal debridiert, ein Kapillardrain eingezogen, die Wunde vernäht. Am Folgetag wurde der Patient bei unauffälligen Wundverhältnissen entlassen. 3 Tage später ist er wieder da mit nun Phlegmone. Die Fälle wurden zusammen geführt. Die Krankenkasse will die Phlegmone als Hauptdiagnose, aber wir tendieren zum S-Kode, da die Phlegmone bei Aufnahme (des ursprünglichen ersten Falles) noch nicht da war. Wir sind uns deshalb nicht ganz einig, weil in der DKR 1905 zu Komplikationen offener Wunden nicht gefordert wird, dass die Komplikation bereits bei Aufnahme vorlag. Zwar ist in Beispiel 2 davon die Rede, dass die Phlegmone bei Aufnahme schon bestand, aber das ist eben nur ein Beispiel. Im Text darüber steht davon nichts. Da die speziellen DKR die allgemeinen brechen, würde somit die Hauptdiagnosenregel D002 ausgehebelt. Was meinen Sie dazu?

    Freundliche Grüße aus der Lausitz

    Elisabeth Kosche

  • Hallo,

    DKR1905 Komplikationen offener Wunden ist in diesem Fall nicht anwendbar, mMn, da in F1 noch keine Phlegmone bestanden.

    Die traumatische Verletzung führte zur stationären Behandlung.

    Im Bsp. der DKR1905 wird ja auch primär die Phlegmone per AB therapiert, die "offene Wunde" bleibt unbeachtet.

    Somit gemäß DKR D002 Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus ist die traumatische Verletzung mit "operativen Ressourcenverbrauch" HD für den Gesamtfall.

    VG

    F15.2

    Grüße aus dem Salinental

  • Hallo F15.2,

    die Phlegmone hat im F2 dann auch operativen Aufwand gemacht, aber die Regelung, bei konkurrierenden HD die mit dem höheren Verbrauch zu wählen, scheidet mM hier aus, da sie bei Aufnahme noch nicht vorlag.
    Hauptfrage ist und bleibt, ob der DKR-Text so zu interpretieren ist, dass nicht festgelegt ist, ob eine Komplikation schon bei Aufnahme vorliegen musste, um sie zur HD zu wählen.

    VG, E.Kosche

  • Hallo,

    also Wiederaufnahmeregelung beinhaltet doch nur das zeitliche Zusammenführen von Fällen mit teils unterschiedlichen Diagnosen(HD/ND) und da die Phlegmone am Anfang gar nicht vorlag kann sie nicht HD sein...gibt doch etliche Gutachten wo das genausu vom MDK auch genutzt wird um zu kürzen. Denn wäre der Patient weiter stationär geblieben("und nicht zu früh entlassen worden") und hätte sich eine Phlegmone entwickelt bliebe ja weiterhin die Phlegmone ND.

    nix erzählen lassen, aber war ja nur Versuch der Kasse oder?(Vorverfahren?)

    MfG

    rokka