Retroperitoneale Fibrose

  • Guten Tag!

    Bei einer Patientin mit Z. n. rechtsseitiger Adrenalektomie wurde Jahre später ein "retroperitonealer Tumor" rechts operiert.

    Histologisch ergab sich folgender Befund:

    Noduläre narbige Fibrose mit ausgedehnten Verkalkungen und Negativabdrücken von Cholesterinkristallen, klinisch retroperitonealer Tumor rechts. Es handelt sich um eine zellfreie hyaline Fibrose ohne Anhalt für eine Neoplasie.

    Unsere Kodierung: M72.88

    Kodierung MDK: D20.0

    Alternativ wurde auch D48.3 in Erwägung gezogen.

    Die beiden D-Kodes passen m. E. nicht, da histologisch eine Neubildung ja ausgeschlossen wurde, es waren ja noch nicht mal Zellen nachgewiesen.

    Wie ist die Meinung im Forum?

    Freundlicher Gruß
    Gefäßchirurg

  • Hallo,

    die Retroperitonealfibrose ist ab 2019 mit K66.2 zu kodieren. Damit wäre vorher der ICD K66.8 zu diskutieren.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Gefäßchirurg,

    laut alphabetischen ICD 2018: "Fibrose--> retroperitoneal --> N13.5" und "Retroperitoneal--> Fibrose --> N13.5, ist zwar vom systematischen ICD-Wortlaut etwas "(un)sinnig". Ich würde mich hier aber schon auf den alphabetischen ICD berufen, wenn es 2018 nichts "Besseres" gab. Laut alphabetischen ICD 2019: "Fibrose--> retroperitoneal --> K66.2", also dann auch wieder stimmig.

    MfG findus

  • Hallo zusammen,

    Ich würde wie Herr Horndasch die K66.8 kodieren. Die N13.5 beschreibt eine mögliche urologische Komplikation der Retroperitonealfibrose, passt aber nicht zu der konkreten Fallschilderung

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo zusammen!

    Das Peritoneum war aber nicht betroffen. Dann kann man doch auch keine Krankheit des Peritoneums kodieren.

    Wenn die Fibrose eine Spätfolge der Adrenalektomie wäre, dann T81.8 oder T88.8 ?

    Freundlicher Gruß
    Gefäßchirurg

  • Hallo Gefässchirurg,

    Die Kodes T81.8 oder T88.8 sind sehr unspezifisch und kommen daher nach DKR D015 nicht in Betracht, da sind alle anderen bisher genannten Kodes spezifischer.

    Angesichts der 2019 klaren Vorgabe, k66.2 zu nehmen, finde ich für 2018 weiterhin k66.8 oder auch D20.0 richtig.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo Gefässchirurg,

    wenn sie T81.8 oder T88.8 in Betracht ziehen, dann impliziert das, dass sie einen Zusammenhang mit der vorangegangenen Adrenalektomie herstellen. Diese Kodes sind in diesem Fall, wie Breitmeier schon schrieb, schon sehr unspezifisch. Die D-Nummern fallen m. E. auch raus, da sie ja schrieben: "histologisch eine Neubildung ja ausgeschlossen wurde". Da die Retroperitonealfibrose wohl das Bindegewebe betrifft, wäre in 2018 m. M., aus Mangel eines konkreten Kodes, durchaus der Bereich M72.. in Betracht zu ziehen gewesen, da im Kapitel für Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes. Der alphabetische ICD 10 ist laut "Anleitung zu Verschlüsselung" im systematischen ICD 10 die "einfachste" Verschlüsselung. Also ist der alphabetische ICD 10 ebenfalls eine Möglichkeit zur Verschlüsselung. Wenn ich also im systematischen ICD 10 keinen entsprechenden, spezifischen Kode finden, dann suche ich eben im alphabetischen ICD 10. Finde ich dort einen "spezifischen" Kode, welcher im systematischen ICD 10 nicht durch Hinweise oder Exklusiva auf irgendeinen anderen Kode verweist, dann nehme ich diesen. 2018 wäre das in ihrem Fall eben N13.5 gewesen, weil am spezifischsten in den Regelwerken, ganz abgesehen vom Diagnosetext. Wenn man die K66.2 in diesem Jahr nun als Klarstellung sehen will, dann wäre durchaus für 2018 die K66.8 zu diskutieren, da auch die K66.2, die es letztes Jahr ja noch nicht gab, ebenfalls unter "Krankheiten des Peritoneums" steht, aber eben als Retroperitonealfibrose genau benannt wurde. Letztlich bleibe ich für 2018 bei N13.5, da im vergangenen Jahr eben in den Regelwerken als spezifischster Kode darunter benannt und eine Klarstellung mit K66.2 für dieses Jahr nicht so explizit erwähnt. Und unter der Prämisse, dass es einen Zusammenhang mit dem vorangegangenen urologischen Eingriff gibt m. E. auch nicht ganz abwegig.

    MfG findus

  • Hallo Gefässchirurg,

    dann eben ein chirurgischer Eingriff (hatte mich hier wohl von der Nähe zur Niere leiten lassen ), sie haben recht. Dies ändert aber nichts an meiner Sichtweise zum Kode im Rest meines Beitrages.

    MfG findus