Guten Morgen PEPP-Gemeinde,
hier nun eine Frage zur Fallzusammenführung.
Folgende beispielhafte Situation bei Wiederaufnahme des selben Patienten unter Berücksichtigung der Fallzusammenführungsregeln:
Aufenthalt 1
generiert Behandlungstage von Tag 1 bis Tag 9.
Die Behandlungsform wurde bei beiden Fällen an Tag 1 auf Regelbehandlung gesetzt: OPS 9-607 und läuft bis zur Entlassung weiter.
Der Therapieeinheitenkode wurde an Tag 1 auf 9-649.0 gesetzt (keine TE).
Am Tag 8 wird dieser Kode (9-649.0) erneut gesetzt, da weiterhin keine TE generiert wurden.
Am Tag 9 wird Pat. entlassen.
Aufenthalt 2
Tag 12 - Wiederaufnahme in die gleiche Strukturkategorie. Entlassung am Tag 14.
Normalerweise würde an diesem Tag die TE-Zählung erneut beginnen, jedoch:
Beide Fälle müssen nun zusammen geführt werden.
Behandlungstage (BT) - Tage ohne Berechnung (TOB)
Gesamtaufenthalt des nun zusammengeführten Falles im zeitlichen Verlauf:
BT | BT | TOB | BT |
1-7 | 8-9 | 10-11 | 12-14 |
96490 | 96490 | 96490 | |
9607 | 9607 |
Im System sind nun bei erfolgter Fallzusammenführung 3 OPS für Therapieeinheiten sowie wiederkehrende OPS für die Regelbehandlung zu finden.
Korrekt wären jedoch nur 2 OPS bei einer Behandlungsdauer von 14 Tagen sowie 1 Kode für die Regelbehandlung.
Wie verfahrt ihr bei solchen Konstellationen?
Freundlichste Grüße
P. Neubecker