Hallo Miteinander,
ich bin noch relativ neu in Sachen PEPP unterwegs und ich habe direkt möglicherweise Fragen, die bereits irgendwo schon beantwortet sind.
Da ich jetzt nichts dazu finde stelle ich die Frage nun doch schriftlich.
Es geht um den OPS 9645 den komplexen Entlassungsaufwand.
Fallen Sozialpädagogen dabei unter Spezialtherapeuten oder sind dort nur Sozialarbeiter entscheidend?
Darf am gleichen Tag keine weitere Therapieeinheit abgerechnet werden?
Es wäre ja möglich, dass im Rahmen der geplanten Entlassung ein Patient nachmittags einen Termin zum Amt in Begleitung hat und vormittags zur Psychoedukation geht.
Eine Entlassungsplanung hat ja manchmal auch einen "Verlauf"
Vielen Dank für die Antworten.
LG
Drea