Gruppentherapieangebote als Mindesmerkmal

  • Hallo :),

    eine weitere Verständnisfrage für mich lautet:

    Sind die zu erbringenden Therapieeinheiten in der Woche (zum Beispiel bei der psychosomatischen / psychotherapeutischen Komplexbehandlung) allein durch

    Einzelgespräche von Ärzten und Psychologen ( gelegentlich dann auch die Spezialtherapeuten)abbildbar oder müssen zwingend aus diesen Berufsgruppen auch erkennbar Gruppenangebote (Psychoedukation etc.) angeboten/ geleistet werden?

    Danke.

    LG Drea8)

  • Hallo Drea,

    für die psychosomatischen / psychotherapeutischen Komplexbehandlung die zählen nur ärztliche und psychologische Leistungen (Einzel und Gruppen), keine Leistungen von Spezialtherapeuten.

    "Die durchgeführten ärztlichen und/oder psychologischen Verfahren (ärztliche und psychologische Einzel- und Gruppentherapie) müssen mindestens 3 Therapieeinheiten pro Woche umfassen"

    Grü´ße, helmutwg

  • Hallo Helmut,

    Danke:) !

    Und / oder bedeutet in diesem Fall dann, reine Einzelkontakte um die 75 Minuten pro Woche zu erbringen, würden ausreichen?

    Wir überlegen gerade, ob nicht genau das dazu führt, dass weniger Gruppen von Ärzten und Psychologen übernommen werden.

    LG

    Drea

  • Hallo Drea

    um den genannten Hauptkode auszulösen reichen drei TE, egal wie sie zustande kamen.

    Bei der Formulierung "Einzel- und Gruppentherapie" ist es z.B. beim Kode 9-647 Qual. Entzugsbehandlung" der Fall, dass der MDK den Kode ggf. streicht wenn nur Gruppen oder nur Einzeltherapie erbracht wurde (Hatten wir schon....).

    Da die o.g. Komplexkodes nicht erlösrelevant sind, werden sie aber auch nicht geprüft.

    Grundsätzlich würde ich aber das Therapieprogramm ausschließlich daran ausrichten, was gut für die Patienten ist .

    Grüße, helmutwg