Osteosynthese ohne Reposition

  • Hallo,

    ich habe ein OPS-Problem...

    Eine (alte) Clavicula-Mehrfragmentfraktur war schon gebunden. Es erfolgte eine Plattenosteosynthese OHNE REPOSITION.

    Ein Code aus 5-795.- oder 5-796.- kommt m.E. nicht in Frage, da ja eben KEINE Reposition vorgenommen wurde.

    Was nehmen? 5-789.b???

    5-786.2 scheidet wohl auch aus (Exklusivum: Osteosynthese einer Fraktur) Die Fraktur lag ja vor, nur hat man nichts an der Fraktur selbst gemacht...

    Hat jemand Ideen?

    T. Flöser

  • Hallo Herr Selter,

    ... 5-78a??? Mein OPS-Katalog geht von 5-781 bis 5-789 - ... aber kein "a" ?

    Aber falls Sie 5-79a meinten: Auch dieser steht ja unter der Überschrift einer REPOSITION - und diese ist ja lt. OP-Bericht nicht erfolgt.

    T. Flöser

  • Hallo tfloeser,

    1. Handelt es sich um einen Fall aus 2018? Dann gab es 5-78a.. tatsächlich noch nicht, 2019 schon.

    2. War die ursprüngliche Therapie konservativ oder die Fraktur erst später "bemerkt" worden? Was meinen sie mit "war schon gebunden"?

    MfG findus

    • Offizieller Beitrag

    Wenn also Fall aus 18 oder jünger und keine Osteosynthese gegeben war:

    - Gehen wir davon aus, dass eine Pseudarthrose vorlag, kodieren Sie neben der Resektion von erkranktem Knochen den Zusatzkode aus 5-786.

    - War es eine (unverschobene) Refraktur, kodieren Sie ganz normal Kode aus 5-79. Ein "bisserl" Repo ist ja immer dabei, wenn die Fraktur komprimiert wird.

    Für Wechseloperationen haben wir ja den neuen Kode eingeführt. Der gilt ab 1.1.19.

    Für die Wirbelsäulenoperationen habe ich 2012 alle Kodes für Osteosynthesen um die "Komponente" Reposition befreit, wurde dann ja auch so im OPS übernommen. Überlege schon länger, wie wir das ähnlich an den Extremitäten auch umsetzten könnten. Wir werden sehen, ob so etwas in der Zukunft über das Vorschlagsverfahren einzubringen ist.

  • Hallo,

    sorry für die verzögerte Antwort.

    Ja, es handelt sich in der Tat um einen Fall aus dem Jahr 2018, daher ist dieser OPS nicht anwendbar.

    "Gebunden" ist die Ausdrucksweise im OP-Bericht. Ich vermute mal, die doch einige Tage zurückliegende Mehrfragmentfraktur war intraoperativ nicht "repositionswürdig" und bindegewebig so umbaut, dass man lediglich zur Stabilisierung und zur Vermeidung einer weiteren Dislokation eine Platte drangeschraubt hat.

    Insofern wäre auch der Kode 5-789.b in Kombination mit der Plattenosteosynthese denkbar...

    T. Flöser

  • Hallo tfloeser,

    ich sehe die Kodierung wie Herr Selter. Nach den ergänzenden Infos:

    5-79. Ein "bisserl" Repo ist ja immer

    zumal ja die Fraktur etwas disloziert gewesen scheint, da

    zur Vermeidung einer weiteren Dislokation

    Die 5-789.b ist m.E. ganz abwegig, da der Knochen ja schon frakturiert war und nicht frakturgefährdet. Die 5-789.b würde ich für eine prophylaktische Knochenstabilisierung bei frakturgefährdetem Knochen bei z.B. einer Knochenmetastase kodieren.

    MfG findus