Hallo werte Forumsmitglieder
Für die allogene Stammzelltransplantation gibt es das ZE2019-35 "Fremdbezug von hämatopetischen Stammzellen". Bei der Aufnahme des Patienten zur allogenen Transplantation entstehen uns natürlich die Kosten für die Apherese. Die Apherese aus peripherem Blut wird nie in unserer Klinik durchgeführt. Wir erhalten also eine Rechnung von der die Apherese durchführenden Klinik/ dem Institut.
Für das ZE2019-35 gibt es keinen Kode, der unserer Leistungsabrechnung deutlich macht, dass es dieses ZE abrechnen kann.
Vorgeschlagen wurde jetzt 5-410.11 "Entnahme von hämatopoetischen Stammzellen aus Knochenmark und peripherem Blut zur Transplantation und von peripheren Blutzellen zur Transfusion, zur allogenen Spende (verwandt oder nicht verwandt)"
Meine persönliche Meinung:
1. Findet die Apherese in einer anderen Klinik statt, würde sie selber abrechnen. Dann dürfen wir 5-410.11 nicht kodieren
2. Findet die Apherese außerklinisch statt (z.B. DRK) und bekommen wir eine Rechnung, dürfen wir 5-410.11 kodieren,
Aber mich interessiert Eure Meinung
Danke im Voraus!
Bruce