Rückforderung von AWP: Ist die Prüfung von 8-981.1 (neurolog. Komplexbehandlung > 72 Std.) ausschließlich eine "sachlich-rechnerische Prüfung"?

  • Hallo,

    im Hinblick auf die ja gegenwärtig rollende Rückforderungswelle von Aufwandspauschalen stellt sich mir die Frage, ob die Prüfung der neurologischen Komplexbehandlung über 72 Stunden eine sogenannte "sachlich-rechnerische Prüfung" ist, wird doch auch gerne eingewandt, dass die Länge der Behandlung auf der Stroke-Unit nicht erforderlich gewesen sei. Insofern handelt es sich doch auch um ein Wirtschaftlichkeitsprüfung.

    Oder sehe ich das falsch?

    Viele Grüße

    Medman2