Hallo,
im Hinblick auf die ja gegenwärtig rollende Rückforderungswelle von Aufwandspauschalen stellt sich mir die Frage, ob die Prüfung der neurologischen Komplexbehandlung über 72 Stunden eine sogenannte "sachlich-rechnerische Prüfung" ist, wird doch auch gerne eingewandt, dass die Länge der Behandlung auf der Stroke-Unit nicht erforderlich gewesen sei. Insofern handelt es sich doch auch um ein Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Oder sehe ich das falsch?
Viele Grüße
Medman2