Sehr geehrte Kollegen (m/w),
ich würde gerne einen Fall mit ihnen diskutieren:
40 Jähriger Pat. kommt nach vorheriger telefonischer Ankündigung durch die Polizei auf eine offen geführte Akutstationär. Suizidalität und häusliche Gewalt standen im Fokus. Auf Station habe er sich zunächst für eine freiwillige Aufnahme entschieden. Im folgenden ärztlichen Aufnahmegespräch äußerte er jedoch den Wunsch, wieder entlassen zu werden. Es gab keine fürsorglichen Rückhaltegründe und er verließ nach 2 Stunden die Station.
Frage der Abrechnung: 1 Tag vollstationär? 1 Tag teilstationär? ambulante Möglichkeiten der Abrechnung in Betracht ziehen?
Vielen Dank kommende Meinungen
Mit freundlichen Grüßen
noskill