Übermittlung der Aufnahmediagnose Z74.9 an die PKV

  • Hallo zusammen,

    ich wüsste gerne, wie die Übermittlung dieser Aufnahmediagnose in anderen Häusern gehandhabt wird...kodieren Sie das bei allen PKV-Patienten? Bei allen über 80? Bei allen, bei denen Sie nach intensivem Studium der Akte einen bestehenden Pflegegrad vermuten?

    Ich habe das so verstanden, dass bei der PKV der Pflegegrad nur nach Übermittlung dieser Aufnahmediagnose mitgeteilt wird.

    Vielen Dank und schöne Grüße


    Dr. Angela Klapos

  • Hallo Dr. Klapos

    Da bei uns die behandelnden Ärzte die Aufnahmediagnose eingeben sollen, haben wir das Problem, dass die Z74.9 eben nicht kodiert wird. Damit haben wir momentan keine Sicherheit über einen eventuell bestehenden PG. Nicht einmal bei fehlender Aufnahmediagnose bei GKV-Patienten. Wenn wir in der Kodierung den Verdacht haben, forschen wir an anderen Stellen.

    Gruß

    Grey

  • Hallo Dr. Klapos,

    da tut sich im Zusammenhang mit dem PpSG wohl etwas...

    MfG, RA Berbuir

    Hallo Herr Berbuir,

    Da steht jetzt nun einerseits:

    * Die Angaben zum Pflegegrad sind nur in den Fällen relevant, in denen das Krankenhaus zuvor durch Übermittlung einer zusätzlichen Aufnahmediagnose Z74.9 die Erhebung dieser Angabe angefordert hat.

    Und andererseits:

    Mit der Bestätigung des Versichertenstatus teilt das Versicherungsunternehmen dem Krankenhaus die Bestätigung des Versichertenverhältnisses, die Kostenübernahme oder ggf. ihre Ablehnung sowie einen ggf. bestehenden Pflegegrad mit.

    Teilt die PKV den Pflegegrad nun automatisch mit oder nur nach Übermittlung von Z74.9?

    Schöne Grüße

    Dr. Angela Klapos

  • Hallo Dr. Klapos,

    so wie ich das aus der Rahmenvereinbarung verstehe, muss die PKV einen bereits bestehenden Pflegegrad nur nach der Mitteilung des Z-Kodes angeben. Die Bestätigung des Versichertenstatus erfolgt ja erst nach Erhalt der Aufnahmeanzeige. Das KH darf den Kode ja "bei Bedarf" ansetzen, dies würde ich dann tatsächlich eher großzügig auslegen. Sie müssen dann natürlich Ihre Ärzte entsprechend briefen. Dies widerspricht aber eigentlich der Verweisung in § 17c Abs. 5 Satz 2 KHG auf die entsprechende Anwendung von § 301 SGB V und damit auch dessen Abs. 2a, der eben eine kostenträgerseitige Info über den Pflegegrad unabhängig von der vorherigen Mitteilung des Z-Kodes vorgibt. Ggf. können Sie ja mal bei der DKG anfragen, ob das mit der dortigen Bewertung übereinstimmt.

    MfG, RA Berbuir

  • Guten Morgen Herr Berbuir,


    vielen Dank für Ihre Hilfe, ich werde bei der DKG anfragen und dann berichten.


    Viele Grüße und ein schöne Wochenende

    Dr. Angela Klapos

  • Entschuldigung wenn ich mich hier an das Thema mit dranhänge aber ich bin grad völlig verunsichert.

    Ich hab in meiner Ausbildung gelernt dass es sich bei Z-Codes lediglich um Informationen handelt und nicht um Diagnosen und dass diese in der ( in meinem Fall PEPP ) Kodierung nichts zu suchen haben . Wird das im DRG anders gehandhabt ?


    Freundliche Grüße aus Bayern.

  • Entschuldigung wenn ich mich hier an das Thema mit dranhänge aber ich bin grad völlig verunsichert.

    Ich hab in meiner Ausbildung gelernt dass es sich bei Z-Codes lediglich um Informationen handelt und nicht um Diagnosen und dass diese in der ( in meinem Fall PEPP ) Kodierung nichts zu suchen haben . Wird das im DRG anders gehandhabt ?


    Freundliche Grüße aus Bayern.

    Hallo,

    vollkommen unabhängig davon, ob Sie nun das Psych-Entgelt- oder DRG-System nutzen: Die Fälle sind nach den (Psych-)-DKR zu kodieren und wenn Sie zur Darstellung eines Falles eine Diagnose/einen Faktor aus dem Z-Bereich benötigen, dann sollten Sie die natürlich mit angeben.

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Hallo zusammen,

    die oben geschilderte Konstellation bei der Übermittlung der Pflegegrade durch die PKV war mir so nicht bewusst. Daher frage ich einmal nach, ob tatsächlich der Kode Z74.9 als Aufnahmediagnose in anderen Häusern übermittelt wird?

    Eine weitere Frage wäre, ob bereits eine PKV einen Pflegerad ohne diesen Kode übermittelt hat?

    FG Karla

  • Hallo,

    ich habe mittlerweile eine Antwort von der DKG. Es ist tatsächlich so, dass die Ermittlung des Pflegegrades durch die PKV von der Übermittlung der Aufnahmediagnose Z74.9 abhängt. Begründet wird das damit, dass es deutliche Prozessunterschiede zwischen GKV und PKV gibt und sich die Ermittlung des Pflegegrades für die PKV schwieriger gestaltet.

    Abrechenbar ist das ZE für den Pflegegrad unabhängig von der Übermittlung der Z74.9 (wenn man ihn denn dann kennt).

    Mit freundlichen Grüßen


    Dr. Angela Klapos

  • Hallo Frau Dr. Klapos,

    vielen Dank für die rasche Antwort und die Nachfrage.

    Die Auskunft ist jedoch wenig erbaulich. :(Da wäre doch eine einheitliche Lösung wünschenswert gewesen.

    Einen schönen Feierabend.

    FG Karla