Liebe Forumsmitglieder,
wir haben folgenden Fall:
Patient, 94 Jahre, vermutlich russischer Einwanderer o.ä., Pflegegrad 4, betreut durch die Tochter, gepflegt daheim. Er ist gesetzlich krankenversichert, stationäre Abrechnung erfolgt normal. Allerdings trägt die KK die pflegerischen Leistungen nicht, die der Pflegegrad 4 mit sich bringt, dafür ist das Sozialamt zuständig.( Pflegedienst, usw.)
Unterlagen dazu liegen uns (jetzt) vor.
Nun löst sich in der Abrechnung das ZE bei Pflegegrad 4 aus. Die KK weist die Rechnung zurück, es wäre bei ihnen kein Pflegegrad hinterlegt.
Wer trägt denn in diesem Fall die ZE- Kosten?
Muss man darauf verzichten? Oder schickt man das an das entsprechende Sozialamt?
Hatte jemand diese Konstellation schon und kann mir helfen?
Ich danke schon mal für die Bemühungen.