E40 – E46 Exklusivum K90.-

  • Hallo,

    folgender Fall wurde mit dem MDK besprochen:

    66 jähriger Patient wurde wegen einer massiven Koprostase aufgenommen. Zudem besteht eine Malabsorptionsstörung nach Gastrektomie mit Y-Roux-Anastomose 1999.


    Bei einem Gewicht von 43 kg und einer Körpergröße von 178 cm besteht laut der Tabelle vom Statistischem Bundesamt eine Standartabweichung von >3. Nach durchgeführter Ernährungsberatung sahen wir den Aufwand zur Kodierung des ICD E43 als ND gerechtfertigt an.


    Der Gutachter des MDK sieht die Kodierung jedoch nicht als korrekt an. Zum einen war ihm die E43 zu unspezifisch -> R63.6 wäre spezifischer, desweiteren wurde auf das Kapitel Mangelernährung E40 – E46 verwiesen, dort findet man die Intestinale Malabsorption (K90.-) als Exklusivum.


    Unser gewählter Kode ist jedoch die K91.2 Malabsorption nach chirurgischem Eingriff, anderenorts nicht klassifiziert und fällt meines Erachtens jedoch nicht unter das Exklusivum.


    Wie schätzen Sie die Lage ein?

    Vielen Dank schon mal

    VG

  • Guten Tag,

    zum Verständnis des Terminus "Exclusivum" hat es schon vor Jahren eine Klarstellung des DIMDI gegeben:

    Dürfen Kodes, die im 'Exkl.' eines Kodes genannt werden, gleichzeitig mit diesem verwendet werden? (ICD-10-GM Nr. 1008)

    seit ICD-10-SGB-V 1.3

    Das "Exkl." eines Kodes besagt, dass mit dem im Exklusivum genannten Kode eine Erkrankung anderer Genese bzw. ein nicht regelhaft enthaltener Zustand abgegrenzt (klassifiziert) wird. Folglich können beide Kodes nebeneinander verwendet werden, wenn die Erkrankungen/Zustände sowohl als auch beim Patienten vorliegen und diagnostisch voneinander abgrenzbar sind.


    Sie haben in diesem Fall also eine E43 aufgrund einer K91.2.

    Gruß M.

  • Hallo PePaMel,

    Ich kann in Ihrer Fallbeschreibung keine Fehl-Ernährung erkennen, wie sie der Kodebereich e43 erfordert. Es scheint sich vielmehr um eine Verdauungsstörung zu handeln, weshalb ich Ihren Kode K91.2 für spezifischer halte.

    Ein anderer Aspekt ist noch, dass eine Ernährungsberatung nach meinem Verständnis strenggenommen kein diagnostischer, pflegerischer oder therapeutischer Aufwand im Sinne der DKR D003 ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo PePaMel,

    wenn einer Ernährungsberatung durch z.B. eine Ökotrophologin kein therapeutischer Aufwand ist, was ist es denn dann?

    Mfg

    Kodiere_noskill

    Mit freundlichen Grüßen

    T. Berger

  • Hallo zusammen,

    Zitat

    Ich kann in Ihrer Fallbeschreibung keine Fehl-Ernährung erkennen, wie sie der Kodebereich e43 erfordert.

    Der Kode E43 beschreibt den Zustand oder auch die "feststehende Tatsache" einer bestehenden Energie- und Eiweißmangelernährung.

    Dies ist dann im Hinweistext an Bedingungen geknüpft wie Grad der Gewichtsabnahme, Standardabweichungen zur Bezugspopulation etc.
    Er "erfordert" nicht und inkludiert auch nicht ausschließlich als Ursache eine "Fehl"-Ernährung sondern ist ebenso auf etliche andere Ursachen ausgerichtet.

    ... und natürlich ist eine Ernährungsberatung (in der Regel durch speziell geschultes/ausgebildetes Personal wie Diätassistent*innen oder Ökotropholog*innen ein Aufwand gem. DKR D003. In der Regel gibt es dann auch einen Ernährungsplan, oft mit speziell ausgerichteter hochkalorischer Ernährung.

    Leider ist die Diskussion über diese Kodes negativ besetzt durch teilweises "inflationäres" Kodieren vor Jahren ...

    Bei Erfüllung o. g. formalen Bedingungen sowie z. B. ordentliche Dokumentation über NRS-Bögen etc. gibt es zumindest bei uns keinerlei Probleme mit dem MdK.

    Gruß

    geoff

  • Hallo geoff,

    Der Klassentitel bei E40- 46 spricht ebenso wie E43 nur von einer Mangelernährung und nicht von einer Verwertungsstörung bei Darmkrankheiten. Die Tatsache der Kachexie ohne Berücksichtigung der Ursache kann ja auch anders abgebildet werden.

    Zum Aufwand: Natürlich ist die therapeutische Gabe von hochkalorischer Nahrung ein therapeutischer Aufwand gemäss DKR D003. Im ( sicher seltenen) Fall einer ausschliesslichen Beratung sehe ich das nicht ohne weiteres als erfüllt an.

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Hallo zusammen,

    vielen Dank für Ihre Rückmeldungen.

    Im aktuellen Fall liegen mutmaßlich mehrere Gründe für die Mangelernährung vor.

    Zum einen bestand mangelnde Medikamentencompliance in Bezug auf die Einnahme von Verdauungsenzymen. Ebenso bestand eine Unverträglichkeit hochkalorischer Nahrung.

    Werde nun erstmal Widerspruch einlegen.

    VG