Thorakal / Abdominales Aortenaneurysma

  • Foristen,

    ich bitte um Ihre Einschätzung. Pat. mit bekanntem und progredientem thorakoabdominalen Aortenaneurysma erhät eine thorakale Aortenprothese.

    Der MDK verlangt die HD I7.4, da nur der thorakale Abschnitt therapiert wurde. Kodiert wurde die I71.6 als HD.

    Mit scheint die Argumentation nicht schlüssig, schließlich würde man ja auch bei einer 3.gefäß KHK nicht die I25.1 nehmen, weil der Patient nur 1 Stent bekommen hat.

    Danke im voraus

    merguet

  • merguet 1. März 2019 um 15:13

    Hat den Titel des Themas von „Thorakal / Abdominals Aortenaneurysma“ zu „Thorakal / Abdominales Aortenaneurysma“ geändert.
  • Guten Tag!

    Aus meiner Sicht ist Ihre Kodierung korrekt.

    Wir sollten so spezifisch wie möglich kodieren und nicht eine bekannte korrekte Kodierung durch eine Teilabbildung ersetzen. Wenn bei einem Diabetes Komplikationen bekannt sind, wird E11.6* oder E11.7* und nicht E11.9* kodiert, auch wenn es in Bezug auf die Komplikationen keinen Behandlungsaufwand gab (DKR 0401, Beispiel 2).

    S. auch MDK-eigene Kodierempfehlung 158: "In der Nebendiagnosendefinition wird nicht gefordert, dass eine als Nebendiagnose zu kodierende Krankheit auch ursächlich oder spezifisch behandelt werden muss."

    Viele Grüße!

  • Guten Tag!

    Lag ein echtes thorako-abdominelles Aneurysma vor(Abschnitt 3 bis 4 und ggf. auch bis 5 als ein!! Aneurysma)?

    Oder lag ein isoliertes thorakales und ein isoliertes abdominelles Aneursyma vor (Abschnitt 3 und 5 mit dazwischen normaler Aorta)?

    Freundlicher Gruß
    Gefäßchirurg

  • Guten Tag Herr Merguet,

    ich sehe Ihre Kodierung auch als korrekt an, falls das Aneurysma zusammenhängend den thorakalen wie den abdominellen Teil der Aorta betrifft. Egal wie, aber es lag ja auch ein diagnostischer Aufwand vor. Der Arzt hat sich ja dafür entschieden die Prothese nur im thorakalen Teil einzusetzen. Dies hat er ja wahrscheinlich nicht ausgewürfelt,-)! Somit ist ja auch die Kodierregel erfüllt.

    Viele Grüße

  • Vielen Dank soweit,

    in der Tat lag die Vordiagnostik (von extern) hier vor, wurde aber im aktuellen Aufenthalt sachgerecht nicht wiederholt. Genau da setzt die Argumentation der Prüfer an, da der abdominelle Abschnitt im aktuellen Aufenthalt keinen Aufwand verursacht habe.

    Ich bleibe allerdings dabei: Auch bei der KHK würde man ja nicht die I2513 kodieren, wenn der Patient nur 1 Stent bekommt.

    Gruß

    merguet

  • Hallo,

    bei der KHK haben Sie aber noch den Betablocker, der nicht nur isoliert auf ein Gefäß wirkt.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Sehr geehrter Herr Merguet,

    Ihre HD ist richtig. Ihre Argumentation mit dem Beispiel der KHK ist schlüssig.

    Die Diskussion über den "Aufwand", den eine Erkrankung verursacht, kann nur bei den Nebendiagnosen eine Rolle spielen.

    In den "Allgemeinen Kodierrichtlinien für Krankheiten" taucht das Wort "Aufwand" genau zweimal auf: in "DKR D003 Nebendiagnosen"

    Es gibt keine Regelung zum "Aufwand" der Hauptdiagnose. Erst recht nicht, dass bei der HD alle anatomisch betroffenen Strukturen behandelt werden müssen.

    Wenn der Patient ein thorakoabdominelles Aneurysma hat, dann hat er das.

    Mit freundlichen Grüßen

    MedCo07