Fallzusammenführung

  • Guten Tag zusammen,

    gerade im F10´er-Bereich ein beliebtes Thema... Der Entlassungsgrund ist bei der Prüfung der Fallketten leider unerheblich, um die Fallkopplung werden Sie nicht rumkommen...

    MfG stei-di

  • Guten Tag zusammen,
    allen einen guten Start in die Woche.

    Ich habe einmal eine Frage zu Fallzusammenführungen. Und bitte entschuldigt, wenn diese Frage zum 1.000.000. Mal gestellt wird.

    Legen sie Fälle zusammen, wenn der Patient im führenden Aufenthalt gegen ausdrücklichen ärztlichen Rat (sicher dokumentiert) ihr Krankenhaus verlassen hat?

    Guten Tag, kommt aus meiner Sicht auf die Art der FZF an:

    Nach § 2 Abs. 1 + 2 dürfte eine Entlassung gegen ärztlichen Rat keine Rolle spielen.

    Nach § 2 Abs. 3 sehe ich eine Entlassung gegen ärztlichen Rat durchaus als Ausschlusskriterium für eine FZF an, da die erneute Aufnahme dann im (Fehl-) Verhalten der Erkrankten liegen dürfte

    Aus B 3 KR 15/11, Randnr. 20:

    "Nicht in den Verantwortungsbereich des Krankenhauses fallen unstreitig alle Komplikationen, die zwar auch im Zusammenhang mit der durchgeführten Leistung des Krankenhauses stehen, aber maßgeblich erst durch ein hinzukommendes weisungswidriges oder sonstwie unvernünftiges Verhalten des Versicherten nach seiner Entlassung aus dem Krankenhaus, durch ein Behandlungsverhalten des ambulant weiterbehandelnden Arztes, zB des Hausarztes, oder durch ein sonstiges, nicht vom Krankenhaus zu beeinflussendes Ereignis wie zB einen Verkehrsunfall hervorgerufen worden sind."

    (Hervorhebung durch mich)

  • Super, vielen Dank. Das hat mir sehr weitergeholfen!

  • Hallo,

    na ja, wörtlich steht da "nach seiner Entlassung"! E. gg. ärztlicheh Rat liegt zeitlich davor... und es sind ja auch oft keine Komplikationen sondern einfach gleiche DRG oder Wechsel in O-Partition.

    E. gg. ärztlichen Rat verhindert (leider) keine FZF.

    MfG

    rokka