Konsil vs. Verbringung

  • Guten Tag,

    ich habe versucht einen Trenner zwischen Konsil und Verbringung zu finden, konnte aber keine eindeutige Abgrenzung finden. Bislang haben wir uns auf den auslösenden Tatbestand bezogen (mal unbeachtet des zeitlichen Faktors):

    - Konsil als Anforderung einer genau bezeichneten und damit definierten Untersuchung

    - Verbringung als Beauftragung einer Leistung ohne hier genauere Vorgaben/Einschränkungen zu machen.

    Im Einzelfall ist dies nicht immer trennscharf und führt im Einzelfall zu unterschiedlichen Einschätzungen. "Erschwerend" kommt hinzu, dass wir in einem Klinikverbund agieren und hier dann auch eine rege Tätigkeit untereinander erfolgt.

    Können Sie aus Ihrer Erfahrung berichten, wie Sie diese Unterscheidung in Ihren Kliniken umgesetzt haben?

    Vielen Dank im Voraus

    MfG stei-di

  • Hallo stei-di,

    ich würde ja eher sagen, Konsil ist die entsprechende medizinische Handlung (Diagnostik/Mitbehandlung) und Verbringung der abrechnungstechnische Begriff, wenn dies über zweit Standorte hinweg geschieht. Egal wie Sie es bezeichnen, wäre beides eine allgemeine Krankenhausleistung ihres Hauses nach §2 Abs. 2 Nr. 2 KHEntgG und daher von Ihnen zu vergüten. Anders sieht es bei Verlegung aus, daher wäre für mich die Abgrenzung zwischen Verbringung und Verlegung als relevant anzusehen.

    Schöne Grüße

  • Guten Morgen,

    bei uns wird ein Konsil i.S. einer haustinternen Auftragsleistung an (ggf. niedergelassene) Fachärzte verstanden und die Verbringung als hausexterne örtliche Verlegung in ein anderes KH zur konsiliarischen Mitbeurteilung ohne dass die verantwortliche Zuständigkeit wechselt.

    Die von Ihnen angegebene Unterscheidung ist mMn auch nicht wirklich haltbar,

    bspw. sie fordern bei unklarer Orientierungsstörung ein neurologisches Konsil an, dann definieren sie ja auch nicht die spezifische Diagnostik, sondern dies entscheidet der begutachtendende Neurologe je nach Erfordernis.

    Bei einer Verbringung wiederum definieren sie die hausexterne Auftragsleistung ggf. sogar spezifischer, bspw. V.a. KHK und Coronardiagnostik.

    VG

    F15.2

    Grüße aus dem Salinental

  • Hallo,

    der Unterschied ist für mich wer sich wohin bewegt:

    Konsil: (fachfremder) Arzt geht zum Patienten

    Verbringung: Patient geht (oder wird gebracht) zum Arzt

    Liebe Grüße aus Sachsen
    D. Zierold

  • Hallo zusammen,

    leider ist die Trennung bei uns nicht so einfach: Wir sind mehrere Akut-Häuser im Verbund, haben demzufolge ein breites Spektrum an Fachdisziplinen die auch querbeet bedient werden. Wir haben sowohl fußläufige Patienten als auch Patiententransporte aus den anderen Häusern. Selbstverständlich ist eine Darstellung dieser "eingekauften" Leistungen in der Kodierung und Abrechnung, für die interne Differenzierung suchen wir aber jetzt einen Trenner zwischen Konsil und Verbringung. Anfreunden könnte ich mich mit der Hausgrenze als Trenner, wie ich sie aus dem Beitrag von F15.2 heraus lese.

    Vielen Dank für die zwischenzeitigen Rückmeldungen

    MfG stei-di

  • Hallo Zakspeed,

    ja - bei uns geht der Chirurg/Dermatologe/Schmerztherapeut etc. zum Patienten.

    Aber wir sind auch nicht ein so großes Haus...

    Liebe Grüße aus Sachsen
    D. Zierold