Guten Tag,
ich habe versucht einen Trenner zwischen Konsil und Verbringung zu finden, konnte aber keine eindeutige Abgrenzung finden. Bislang haben wir uns auf den auslösenden Tatbestand bezogen (mal unbeachtet des zeitlichen Faktors):
- Konsil als Anforderung einer genau bezeichneten und damit definierten Untersuchung
- Verbringung als Beauftragung einer Leistung ohne hier genauere Vorgaben/Einschränkungen zu machen.
Im Einzelfall ist dies nicht immer trennscharf und führt im Einzelfall zu unterschiedlichen Einschätzungen. "Erschwerend" kommt hinzu, dass wir in einem Klinikverbund agieren und hier dann auch eine rege Tätigkeit untereinander erfolgt.
Können Sie aus Ihrer Erfahrung berichten, wie Sie diese Unterscheidung in Ihren Kliniken umgesetzt haben?
Vielen Dank im Voraus
MfG stei-di