Abrechnung nachstationäre Behandlung

  • Hallo liebe Forumsmitglieder,

    habe eine Frage bzgl. der Abrechnung von nachstationären Pauschalen. Eine Kasse schickt uns die Einzelabrechnung von nachstationären Pauschalen mit dem Hinweis zurück: "entsprechend der Durchführungshinweise 1.2.4 im DTA ist jeder stationäre Krankenhausfall mit einer Schlussrechnung abzuschließen".

    Entsprechend sollen wir eine bestehende Rechnung zu dem Fall stornieren und dann gemeinsam mit der nachstationären Pauschale wieder neu in Rechnung stellen. Somit gewähren wir der Kasse wieder ein neues Zahlungsziel und ist zudem mit einem kleinen Aufwand verbunden.

    Ich lese in den Durchführungshinweisen 1.2.4 diesen von der Versicherung genannten Passus bzgl. dieser Thematik nicht raus. Zudem gibt es ja auch im Schlüsselverzeichnis Schlüssel 11 die entsprechende 2. Stelle "3-Nachtragsrechnung".

    Bin über Antworten gespannt.

    Man kann Dir den Weg zeigen, aber gehen musst Du Ihn selbst.

  • Hallo,

    also in der Datenübermittlung nach §301 Abs. 3 SGB ist in Anlage 5 Segment Dauer unter 2b Entlassungstag folgendes vermerkt:

    "... Das Datum der nachstationären Behandlung wird mit dem Rechnungssatz über die Felder Abrechnung von und Abrechnung bis, die Beendigung durch die Rechnungsart "02" (Schlussrechnung) mitgeteilt."

    Die Möglichkeit der Nachtragsrechnung ist nur für versehentlich nicht berechnete Entgelte vorgesehen (s. Punkt 7.3.5).

    Folglich gehört die nachstationäre Pauschale zur Schlussrechnung dazu.

    Ich hoffe, dass dies weiter hilft.

    VG,

    Doerdi