Laborleistungen bei AOP

  • Hallo Forum,

    wir haben seit 2018 immer mal wieder bestimmet Rechenzentren und oder Kassen die Laborleistungen mit dem Hinweis auf

    Az. B 1 KR 39/15 R: BSG zur Festlegung der Fachgebietsgrenzen für ambulante Operationen nach der zur Zeit der Leistungserbringung geltenden Weiterbildungsordnung

    Bei uns werden auch Laborleistungen aus dem bereich der Gyn - analog dem BSG gestrichen , aber nicht nur hier

    Wir rechnen seitdem nur 2-3 EBM Ziffern ab, die von diesen Abrechnungszentren und oder Kassen noch akzeptiert werden.

    Das BSG bezioehgt sich ja hier auf die Weiterbildungsordnung. Im speziellen urteil auf einen Fall aus NRW. Ob die Weiterbildungsordnung in Hessen was andres besagt, ist mir nicht bekannt.


    Hänge das Urteil an

    http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechts…Art=en&nr=14314

    nwb_export_626588.pdf

    Wie sind denn ihre Erfahrungen hierzu ? Was machen Sie mit den notwendigen Laborleistungen - wenn patient ohne Überweisung kommt und Labor benötigt wird. ?

    Vielen Dank

    R.E.