Hallo Forum,
wir haben seit 2018 immer mal wieder bestimmet Rechenzentren und oder Kassen die Laborleistungen mit dem Hinweis auf
Az. B 1 KR 39/15 R: BSG zur Festlegung der Fachgebietsgrenzen für ambulante Operationen nach der zur Zeit der Leistungserbringung geltenden Weiterbildungsordnung
Bei uns werden auch Laborleistungen aus dem bereich der Gyn - analog dem BSG gestrichen , aber nicht nur hier
Wir rechnen seitdem nur 2-3 EBM Ziffern ab, die von diesen Abrechnungszentren und oder Kassen noch akzeptiert werden.
Das BSG bezioehgt sich ja hier auf die Weiterbildungsordnung. Im speziellen urteil auf einen Fall aus NRW. Ob die Weiterbildungsordnung in Hessen was andres besagt, ist mir nicht bekannt.
Hänge das Urteil an
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechts…Art=en&nr=14314
Wie sind denn ihre Erfahrungen hierzu ? Was machen Sie mit den notwendigen Laborleistungen - wenn patient ohne Überweisung kommt und Labor benötigt wird. ?
Vielen Dank