Krankenhausabrechnungsprüfungsgesetz

  • Tag zusammen,

    das Bundesministerium für Gesundheit hat heute (01.04.2019) den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Neuordnung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK-Neuordnungs-Gesetz ((MDK-NOG)) vorgelegt.

    Laut Übersichtsseite des BMG und nach erster Durchsicht enthält das Gesetz folgende Eckpunkte:

    • Umwandlung in ein gemeinsames Institut der Selbstverwaltung (ähnlich InEK) auf Bundesebene mit Landesgliederungen
    • Entsprechende Umgestaltung der Verwaltungsräte mit Einbeziehung der Landeskrankenhausgesellschaften sowie der Landesverbände der Krankenkassen auf Landesebene
    • Zusätzlich Einrichtung eines wissenschaftlichen Beirats für die Entwicklung und wissenschaftliche Begleitung der Stichprobenprüfungen (siehe unten)
    • Finanzierung (der Aufgaben aus dem SGB V) über eine Kombination aus Aufstockung und entsprechende Aufteilung des DRG-Systemzuschlages (Aufgaben im stationären Bereich (§ 275 Abs. 1 c SGB V, §275 a) und einer Umlage der Kassen für die Aufgaben im ambulanten/pflegerischen Bereich
    • Streichung von §275 Abs. 1c SGB V (Prüfung bei Krankenhausbehandlung) und Neufassung in einem eigenen § 275c
    • Der neue § 275c beinhaltet
      • MDK erhält sämtliche von den Krankenkassen zeitnah sämtliche Abrechnungsdaten der Krankenhäuser
      • MDK prüft statistische Auffälligkeiten der Krankenhausabrechnungen anhand eines von der Selbstverwaltung zu vereinbarenden Kriterienkataloges (mit Möglichkeit der Ersatzvornahme durch das BMG)
      • Bei Auffälligkeiten Prüfung der hinter der Auffälligkeit stehenden Einzelfälle je nach Umfang als Voll- oder Stichprobenprüfung
      • Zusätzliche Möglichkeit der Krankenkassen, bis zu 5% Ihrer Fälle in eine Einzelfallprüfung zu geben (die 5% beziehen sich auf die Fälle der jeweiligen Kasse insgesamt, nicht bezogen auf ein Krankenhaus, d.h. eine Kassen könnte in einem Krankenhaus alle ihre Fälle prüfen lassen, wenn dies nicht mehr als 5% ihrer Fälle sind und sie in anderen Häusern entsprechend weniger prüft)
      • Auftrag an die Selbstverwaltung, Qualitätsrichtlinen für MDK-Gutachten zu entwickeln (Konfliktlösung: Bundesschiedsstelle)
      • Sowohl zu hohe, als auch zu niedrige Abrechnungen sind verpflichtend zu korrigieren , wobei der MDK die Kodierung des Krankenhauses "begründet wiederlegen" muss
      • Etwas komplexe Regelung zum Umgang mit Hochrechnung der Stichprobe und Ausgleich der unterschiedlichen Beträge, jedenfalls Wegfall der Aufrechnungsmöglichkeit durch die Krankenkassen
      • Selbstredend ist die Aufwandspauschale nicht mehr enthalten
      • Noch verschiedene Formulierungen und Detailregelungen, die unter anderem zur Klarstellung im Hinblick auf die BSG-Rechtsprechung zielen

    Soweit die erste Durchsicht, wobei Änderungen mit Bezug auf SGB XI und redaktionelle Änderungen nicht berücksichtigt wurden.

    Ich freue mich auf die anregende Diskussion und bin gespannt, was am Ende tatsächlich dabei rauskommt.

    Gruß

    PS: Hier gibt es dazu noch ergänzende Informationen

    3 Mal editiert, zuletzt von GW (1. April 2019 um 10:35)

  • Klingt erstmal fair, aber ich vermute mal rapide Zunahme der "ausserhalb Prüfgesetz...§275c"-Anfragen mit kompletter Rechnungszurückhaltung...dem müsste man dann auch einen Riegel vorschieben.


    MfG

    rokka

  • Man könnte am heutigen Tage ja darüber lachen, wenn es nicht so traurig wäre ||

    Grüße aus dem Salinental

  • Hallo allerseits,

    jetzt ist der April vorbei und here it is: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/mdk-reformgesetz.html

    Eine Bewertung meinerseits erfolgt in Kürze

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag

    Siehe auch

    https://www.aerztezeitung.de/politik_gesell…ganisation.html

    Vertreter der Krankenhäuser haben Spahns Vorhaben in einer ersten Reaktion gelobt. „Dieses Gesetzgebungsvorhaben von Minister Spahn hat das Potenzial für eine fairere Prüfung der Krankenhausabrechnungen“, sagte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Georg Baum Freitag in Berlin.

    und

    Krankenhausabrechnungsprüfung

    Zusammenfassung

    https://www.bibliomedmanager.de/news-des-tages…engiger-werden/

    und

    13. Weitere Regelungen

    Um die Öffentlichkeit der Sitzungen des G-BA zu stärken und damit die Transparenz seiner Entscheidungen weiter zu verbessern, wird dem G-BA aufgegeben, seine öffentlichen Sit-zungen live im Internet zu übertragen sowie in einer Mediathek für einen späteren Abruf zur Verfügung zu stellen.

    Gruß

    E Rembs