Klassifikationen / DRG-Systematik 2020

    • Offizieller Beitrag

    OPS und ICD-10-GM: Vorschläge für 2020 publiziert

    Ab sofort finden Sie bei uns die Vorschläge aus dem Vorschlagsverfahren für die Version 2020 der Klassifikationen ICD-10-GM (Internationale Klassifikation der Krankheiten) und OPS (Operationen- und Prozedurenschlüssel).

    ICD-10-GM-Vorschläge aus dem laufenden Verfahren für 2020

    OPS-Vorschläge aus dem laufenden Verfahren für 2020


    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Tag allerseits,

    ich bin im OPS Vorschlagsverfahren über den folgenen Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes gestolpert, den ich hier gerne einmal mit Euch kritisch diskutieren möchte: Vorschlag Nr. 074 OPS 2020 Schlaganfall 2020.

    Wesentlich ist hier der vorgeschlagene Passus im OPS 8-981:

    "24-stündige Verfügbarkeit neuroradiologischer und neurochirurgischer Eingriffe am Standort der Schlaganfalleinheit. Je nach fachlich/medizinischer Notwendigkeit müssen ein Facharzt für Neuroradiologie und/oder ein Facharzt für Neurochirurgie innerhalb von 30 Minuten am Patienten in der Schlaganfalleinheit verfügbar sein."

    und

    "24-stündige Verfügbarkeit der Möglichkeit zur Rekanalisation mittels Thrombolyse und interventioneller Thrombektomie am Standort der Schlaganfalleinheit "

    Die Folge davon wäre, dass alle Kliniken die bisher nicht über eine eigene interventionelle Radiologie und Neurochirurgie verfügen auf die sonstige Schlaganfallkomplexbehandlung (OPS 8-98b) zurückfallen.

    Zum einen ist dies nicht überleitbar. Das InEK hat bisher die durch die 8-981 getriggerten DRG auf einer anderen Grundlage kalkuliert (nämlich mit den Kliniken, die dies in Kooperation mit anderen abgebildet haben). Ein plötzlicher Ausschluss dieser Kliniken aus dem OPS 8-981 und damit auch aus den entsprechenden DRG kann ohne Übergang nicht ohne weiteres kalkuliert werden und würde zu einer Schieflage führen. Wenn man die Unterscheidung zwischen Neurochirurgie/Neuroradiologie am Standort versus Kooperationslösung haben will, dann meines Erachtens nur über einen eigenen neuen Kode, der dann jedoch erst einmal gleich zu bewerten ist, bis evtl. Kostenunterschiede vorliegen. Ganz abgesehen davon sind nach Aussagen von Herrn Heimig (DRG-Forum) im Jahr der Pflegeausgliederung sowieso wesentliche inhaltliche Umbauten und Verschiebungen im DRG-System zu vermeiden.

    Noch wichtiger finde ich aber die Diskussion darüber, dass die Kassen hier über den OPS versuchen, Strukturpolitik zu machen. Dies ist eigentlich Ländersache. Wir haben in Hessen ein mit dem Land abgestimmes Schlaganfallkonzept. Die finanziellen Effekte einer solchen Verschiebung der Leistungsabbildung würde dieses Konzept erheblich gefährden.

    Wie seht ihr anderen Forumsnutzenden dies?w

    Schönen Tag

  • Sehr geehrter Herr Schaffert,

    Der Vorschlag, den der GKV-SV ja auch auf dem DRG-Forum vorgestellt hatte, übersieht vor allem die Tatsache, dass es zumindest in unserer Region so ist, dass die Häuser ohne Neuroradiologie die Fälle zur Thrombektomie noch aus der Notaufnahme heraus in das entsprechende Zentrum verlegen. Das bedeutet, dass diese Fälle gemäß Landesvertrag nach §112 ohnehin keine stationären Fälle oder maximal 1 BT stationär sind, geschweige denn, das der OPS 8-981 überhaupt in der kurzen Zeit geltend gemacht werden könnte. Der OPS würde also eine Strukturvoraussetzung formulieren, die mit der hinter dem OPS stehenden Leistung in 99,99% der Fälle überhaupt nichts zu tun hat. Die Fälle verbleiben - zumindest in unserer Region - auch nach der Intervention im Zentrum, eine Verbringungsleistung steht also hier auch nicht zur Debatte.

    Bzgl. Kalkulation möchte ich ergänzen, dass die Thrombektomie in Verbindung mit dem OPS 8-981 bisher in eigene DRGs mündet.

    Ich gebe Ihnen vollkommen Recht, dass hier vermutlich verschärft Strukturpolitik unter dem Deckmantel der Versorgungsqualität über den OPS gemacht werden soll. Dem auf mehreren Veranstaltungen gemachten Vorschlag, im OPS nur Leistungen abzubilden und qualitative Strukturvoraussetzungen in G-BA-Richtlinien oder auf Länderebene zu regeln, die dann auch prüfbar sind, liefe dieses Szenario komplett entgegen.

    Beste Grüße

    AnMa

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag

    Vielen Dank für den Hinweis.

    Es lohnt diesen Antrag zu lesen.

    Vorbemerkung:

    Vortrag Dr. Bentlage Nov. 18

    Worst case des BSG Urteils: Reduktion der Standorte von 470 auf 139

    Radikale Durchsetzung des BSG Urteils führt zu einer Reduktion der abrechenbaren stroke-unit Fälle von 257.000 auf 117.000 Fälle.


    Dr. Bentlage sollte eigentlich wissen, daß das DIMDI nicht der zuständige Ansprechpartner für diesen konkreten Vorschlag ist.

    „Die heutigen OPS-Komplexkodes mit ihren zunehmenden Merkmalen der Qualitätssicherung verstoßen gegen Verfassungsrecht. Der Autor, Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, begründet seine These im folgenden Beitrag: Dem intransparenten Verfahren fehle entsprechend der Wesentlichkeitstheorie des BVerfG die Rechtsgrundlage. Dem Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) bzw. seiner AG-OPS fehle die demokratische Legitimation.

    Zudem bedeuteten Abrechnungsausschluss und Stationsschließungen einen mittelbaren Eingriff in die KH-Planungshoheit der Länder.“

    http://daskrankenhaus.digramm.com/media/file/301…_Diskussion.pdf

    Die Bundesländer haben natürlich Einfluss auf die Krankenhausplanung (flächendeckender Versorgungsauftrag Stroke-Unit, der auch refinanziert wird)

    Krankenhaus Planungsbehörden aller Länder haben dafür gesorgt, das die Schlaganfallversorgung möglichst nur noch in Stroke Units stattfindet.


     

    „Daher soll gleichzeitig durch eine Streichung der 72-Stunden-Schwelle dieser Fehlanreiz zur Verweildauerverlängerung entfernt werden.“  

    Der Hinweis und pauschale Vorwurf auf zu lange Liegezeiten auf der stroke unit ist so pauschal nicht zulässig.  

    Der vorliegende Vorschlag erlaubt eine Zentralisierung der Thrombektomie an qualifizierten Standorten ohne eine flächendeckende Ersteinschätzung von Patienten mit einem Schlaganfall zu gefährden.  

    Wenn die Schlaganfallbehandlung auf der Stroke Unit nicht mehr ausreichend bezahlt wird, wird natürlich die Versorgung gefährdet.  

    “Impact and sustainability of centralising acute stroke services in English metropolitan areas: retrospective analysis of hospital episode statistics and stroke national audit data BMJ 2019;364:l1  

    Die anhängige Literatur belegt, dass die Zentralisation der invasiven Schlaganfallbehandlung auf wenige Standorte die Kosten, die Morbidität und die Mortalität in Kanada, Dänemark und dem Vereinigten Königreich signifikant beeinflussen konnte. “  

    Diese Behauptung ist so pauschal unzutreffend.  

    Die zitierte Studie aus dem Vereinigten Königreich betrifft London und Greater Manchester und ist somit für einen Vergleich z.B mit Bayern ungeeignet.


    In der zitierten Arbeit findet sich folgender Hinweis:

    „In April 2017 NHS England announced that it will begin commissioning mechanical thrombectomy for patients with certain types of acute ischaemic stroke.

    Further work to evaluate the effect of introducing these services into

    the NHS, and how they ought to be organised, would be useful.”

    Gruß

    Eberhard Rembs