Verlegung in die tagesklinische Behandlung

  • Sehr geehrter Herr Schaffert,

    eine Entlassung und Neuaufnahme wird in jedem Fall gemeldet, die Entlassung wird mit 022 korrekt gemeldet, aus §301 Sicht sind diese Fälle beanstandungsfrei. Allein der Zeitpunkt der Neuaufnahme im teilstationären Setting ist strittig, der Kostenträger sieht hier einen nahtlosen Übergang und "verlangt" eine zeitgenaue Neuaufnahme innerhalb eines sehr engen zeitlichen Fensters. Wir dagegen orientieren uns an der körperlichen An/Abwesenheit, also beispielsweise: Montag 13.30 Uhr Entlassung mit Grund 022 unter der Maßgabe sich am Folgetag (Dienstag) morgens um 08.00 Uhr in der Tagesklinik einzufinden. Eine Fallanlage (neuer Fall)m wird dann am Folgetag (Dienstag) mit Erscheinen des Patienten in der Tagesklinik erfolgen. Der Kostenträger hätte gerne eine Fallanlage gleich am Montag mit dem grds. Statuswechsel unabhängig von der Anwesenheit des Patienten. Genau da liegt unser Problem bzw. die unterschiedlichen Sichtweisen ..... Wenn eine externe Verlegung erfolgt, sind die Aufnahmezeitpunkte ja auch immer die des Eintreffen des Patienten im aufnehmenden Haus.

    MfG stei-di

    Kodiere_noskill: es geht hier allein um die Frage der technische Fallanlage, diese werden zwar auch oder gerade monetär getriggert, sind aber erstmal unrelevant