Guten Morgen an alle,
mich würde interessieren wie andere Krankenhäuser mit der der Verlegung in die teilstationäre Behandlung umgehen. Problematisch ist der Verlegungszeitpunkt, folgendes als Beispiel:
Patient wird vollstationär behandelt, am Tag X nachmittags in die teilstationäre Behandlung entlassen/verlegt (hausintern). Für die teilstationäre Behandlung wird ein neuer Behandlungsfall erstellt, fraglich ist jetzt nur der Fallbeginn:
- Variante A: zeitgleich im Anschluss an die vollstationäre Behandlung?
- Variante B: am Folgetag mit dem körperlichen Erscheinen des Patienten in der Tagesklinik?
Seitens eines Kostenträgers wird die Variante A gefordert, ich konnte aber bisher keine technische Vorschrift (§301) dazu finden. Wie wird dieses in anderen Häusern gehandhabt?
Vielen Dank im Voraus
MfG stei-di