Teilentfernung Knie-Endoprothese, zweizeitiger Wechsel

  • Liebe Mitstreiter,

    wir haben bei einer Patientin mit femoral und tibial schaftverankerter Knieendoprothese bei einer ersten OP nur das Femurteil entfernt und einen externen Fixateur angelegt. 5 Tage später wurde ein neues femorales Teil mit Knochenteilersatz implantiert. Wie kodiert man das? Es gibt keinen Kode für Entfernung nur des Femurteils und auch keinen für Implantation nur des Femurteils. Ich habe zur Zeit keine Idee. Wer kann helfen?

    Freundliche Grüße

    Elisabeth Kosche

  • Hallo,

    ich würde vielleicht die erste OP den Fixateur und die zweite OP 5-823.k5 mit 5-829.n

    ... aber eigentlich fehlt wirklich ein OPS - das Vorschlagsverfahren ist gerade durch....

    Oder mal das DIMDI anschreiben.

    Liebe Grüße aus Sachsen
    D. Zierold

  • Danke, Frau Zierold,

    letzteres habe ich eben getan. Bin gespannt, was DIMDI vorschlägt - aber da muss man sehr lange warten.

    Liebe Grüße auch aus Sachsen

    E. Kosche

  • Hallo Frau Kosche,

    ich hoffe, Sie stellen die Antwort hier ein, da wäre ich doch interessiert.

    Ich wäre, in Ermangelung eines OPS für den Teilwechsel, für die 5-822.h mit 5-829.n, plus Entfernung Fixateur, ggf wäre zusätzlich noch eine Kodierung des Knochenteilersatzes möglich. Die 5-823.k5 kommt nach meinem Verständnis nicht in Frage, da es sich um einen zweizeitigen Wechsel handelt. Ist aber nur so'n "Bauchgefühl" ohne Anspruch auf Korrektheit.

    Gruß

    Zwart

    Einmal editiert, zuletzt von Zwart (3. April 2019 um 10:11)

  • Hallo Fr. Kosche,

    nun muss ich auch noch meinen Senf dazugeben. Da bei der ersten OP ja nur eine (Teil-) Entfernung stattfand kommt m. E. kein Wechselkode infrage. Beim zweiten Eingriff wurde dann eine Neuimplantation einer femoral schaftverankerten Prothese vorgenommen. Laut OPS wäre dafür der Kode 5-822.h (siehe Hinw. unter 5-822.h) zu kodieren + 5-829.n. Im Umkehrschluss müsste dann die Entfernung eigentlich mit 5-823.7 kodiert werden, da gibt es zwar keine Hinweise unter 5-823.7, aber ansonsten bliebe ja nur die 5-823.x. Der Fixateur und seine Entfernung kämen natürlich noch dazu. Ist aber, wie bei Zwart, nur mein "Bauchgefühl.

    Gruß aus dem noch sonnigen Budessin

    MfG findus

  • Hallo Findus und Zwart,

    danke für die Antworten.

    5-822.h - damit habe ich aber meine Probleme, denn auch die Hinweise unter diesem Kode sprechen nicht davon, dass auch ein Teil der Endoprothese damit gemeint sein könnte. Der Hinweis, dass bei einseitiger Schaftverankerung der EP eine bikondyläre zu kodieren ist, zeigt eher hier noch eine Differenzierung nach dem Aufwand. Und der ist bei nur Femur-Einbau ja noch geringer. Dann also schon eher 5-822.g mit 5-829.n, aber das trifft es ja auch nicht wirklich.
    Wenn eine Antwort vom DIMDI kommt, stelle ich sie ein.

    Gruß aus dem ebenfalls noch sonnigen Woyerecy (Hoyerswerda)

    E. Kosche

  • Liebe Kodierfreunde,


    dieses Mal ging es schnell - die Antwort vom DIMDI ist da. Hier der entscheidende Ausschnitt:

    "Der Teilwechsel des Femurteils kann grundsätzlich mit dem Kode 5-823.k5 angegeben werden. Da in dem von Ihnen beschriebenen Fall der Wechsel jedoch zweizeitig vorgenommen wurde, ist gemäß Exklusivum unter 5-823 ein Kode aus 5-822.x ff. zusammen mit dem Kode 5-829.n anzugeben."

    Ich würde bei der zweiten OP also 5-822.x1 mit 5-829.n und 5-829.k2 sowie 5-787.9x (Entfernung des gelenküberschreitenden Fix. ext.) und 5-829.g (Spacerentfernung) kodieren. Das DIMDI hat sich allerdings nicht dazu geäußert, wie die Entfernung des Femurteils bei der ersten OP zu kodieren wäre. Es bestand vorher eine beidseitig schaftverankerte Endoprothese (RHK). Vermutlich bleibt mir dafür dann auch nur 5-823.x, was den Fall allerdings finanziell weit abstürzen lässt. Oder 5-823.k5 (der geplante Wechsel) zusammen mit dem Abbruch-Kode 5-995.

    Freundliche Grüße aus der immer noch frühlingswarmen Lausitz

    E. Kosche