Einstufungen von Patienten mit Problematik illegale Drogen

  • Hallo zusammen,

    bei uns wurde von kodiernahen Stellen verwundert aufgenommen, dass wir auf unserer geschützten Suchtstation, wo QE Behandlungen von illegalen Substanzen durchgeführt werden, die Patienten mit S2/R zum größten Teil eingestuft werden, sofern keine Intensivmerkmale vorliegen. Ich halte mich da an die Kodiereingruppierungsempfehlungen, indem es ja heißt "Drogenkranke sind in den Behandlungsbereich S2 einzugruppieren". Wie schon erwähnt ,sofern der Entzug komplikationslos abläuft, in die Regelbehandlung mit S2. Ich will nur mal sehen wie andere Häuser das machen, bei qualifizierter Entzugsbehandlung illegaler Substanzen, komplikationsfrei.

    vielen Dank und grüße

  • Guten Morgen,

    machen wir genauso.:thumbup:

    Mit freundlichen Grüßen

    T. Berger