Bundesgerichtshof entscheidet über Haftung wegen Lebenserhaltung durch künstliche Ernährung

    • Offizieller Beitrag

    Bundesgerichtshof entscheidet über Haftung wegen Lebenserhaltung durch künstliche Ernährung

    Ausgabejahr2019
    Erscheinungsdatum02.04.2019

    Nr. 040/2019

    https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pre…tml?nn=10690868

    Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Auf die Berufung des Klägers hat das Oberlandesgericht diesem ein Schmerzensgeld in Höhe von 40.000 € zugesprochen. Der Beklagte sei im Rahmen seiner Aufklärungspflicht gehalten gewesen, mit dem Betreuer die Frage der Fortsetzung oder Beendigung der Sondenernährung eingehend zu erörtern, was er unterlassen habe. Die aus dieser Pflichtverletzung resultierende Lebens- und gleichzeitig Leidensverlängerung des Patienten stelle einen ersatzfähigen Schaden dar.

    Der unter anderem für das Arzthaftungsrecht zuständige VI. Zivilsenat hat auf die Revision des Beklagten das klageabweisende Urteil des Landgerichts wiederhergestellt. Dem Kläger steht kein Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes zu.