Ich glaube, man (aber wer, wenn nicht die heißgeliebte Selbstverwaltung?) muß mal entscheiden, welchen Sinn das Abrechnungssystem erfüllen soll. Eine einfache, praktikable Lösung wäre die Definition der HD, die diejenige Diagnose bestimmt, die den Patienten ins Haus bringt. Nicht ganz unproblematisch, aber doch weitestgehend handhabbar und wegen der Fehler-DRGs wohl auch ökonomisch vertretbar.
Will man eine dem Einzelfall gerechte Vergütung, nimmt man diejenige Diagnose, die den höchsten Aufwand verursacht hat. Dann muß es aber bitteschön auch egal sein, ob die schon bei der Aufnahme vorgelegen hat oder nicht, denn welche Rolle spielt es im hier entschiedenen Fall für den Aufwand, ob das Karzinom schon bei Aufnahme vorgelegen hat oder nicht?
Das BSG hat in dem zitierten Urteil übrigens ausgeführt: " Hauptdiagnose im Sinne der DKR (2005) D002d als Teil der Allgemeinen Kodierrichtlinien ist die Diagnose, die bei retrospektiver Betrachtung objektiv nach medizinisch-wissenschaftlicher Erkenntnis die Aufnahme zur stationären Behandlung erforderlich machte"