BG Fall Hauptdiagnose?

  • Hauck würde sagen: "Da steht zwar, daß die Umstände der Aufnahme zählen, aber die meinten das eigentlich gar nicht so!"

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    Dr. med. Volker Blaschke

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Selter,

    natürlich gibt es auch andere Beispiele und einige „merkwürdige“ Urteile zur HD.

    In Ihrem Beispiel würde man aber formal sagen, dass die SDKR 0201 über der ADKR D002 steht. Daran fehlt es im konkreten Fall.

    „Veranlassung“ des Aufenthaltes bezieht sich nach meinem Wortverständnis primär auf den kausalen Grund der Aufnahme. Wenn die DKR D002 etwas anderes hätte regeln sollen, müsste dort z.B. Stehen: „Die Diagnose, die den stationären Aufenthalt hauptsächlich geprägt hat“.

    Aber diese Diskussionen sind ja schon an vielen Beispielen ohne allgemein akzeptierten Konsens geführt worden.

    Hallo,

    hier dann die gegenteilige Auffassung des SG Fulda:

    Aktuell und entspricht genau dem, was ich oben schon anmerkte.

    Sozialgericht Fulda, S 4 KR 200/16 vom 12.02.2019

  • Als Merksatz aus dem Urteil ganz brauchbar:

    Nach alledem verbleibt es für die Kammer dabei, dass für die Bestimmung der Hauptdiagnose jede Krankheit in Betracht kommt, die im Aufnahmezeitpunkt tatsächlich bei einem Versicherten bestanden hat. Es ist insoweit nicht erforderlich, dass diese Erkrankung aufgrund einer Beschwerdesymptomatik oder irgendeiner anderen Manifestation dem Versicherten selbst oder einem behandelnden Arzt – sei es auch im Rahmen der Aufnahmeuntersuchung – erkennbar ist.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten Tag!

    Pat. wird wegen einer 3-Etagen-TVT stationär aufgenommen. Keine pulmonale Symptomatik. Bei leicht pathologischer BGA erfolgt ein Thorax-CT. Keine Lungenembolie, aber ein Lungen-CA. Dieses wird im gleichen Aufenthalt operiert.

    Demnach ist also das Lungen-CA die HD. Lag ja bei Aufnahme schon vor.

    Freundlicher Gruß
    Gefäßchirurg

  • Guten Tag!

    Pat. wird wegen einer 3-Etagen-TVT stationär aufgenommen. Keine pulmonale Symptomatik. Bei leicht pathologischer BGA erfolgt ein Thorax-CT. Keine Lungenembolie, aber ein Lungen-CA. Dieses wird im gleichen Aufenthalt operiert.

    Demnach ist also das Lungen-CA die HD. Lag ja bei Aufnahme schon vor.

    Im Sinne der hier zitierten Rechtsprechung (insbesondere des von Herrn Horndasch hervorgehobenen Abschnitts des SG Fulda-Urteils) ist das Lungen-CA als HD zu wählen, ja.

  • Ich wäre da vorsichtig. Es ist eine Einzelentscheidung eines Sozialgerichts, mehr nicht. Die hat, soweit mir bekannt, die gleiche allgemeine Verbindlichkeit wie die Empfehlungen der SEG IV oder des FoKA...

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    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo,

    im genannten Fall (TVT und Lungen-Ca.) kann man die TVT auch als paraneoplastisches Syndrom interpretieren. Daher wäre bei dann durchgeführter Diagnostik und operativer Behandlung das Lungenkarzinom auch unstrittig als Hauptdiagnose zu kodieren.

    Den Fall "Geri wegen SHF" ohne Sigma-Ca.-Symptome bei der Aufnahme und dann Sigmakarzinom als HD bei operativer Behandlung im Verlauf finde ich da schon diskussionswürdiger.

  • Ich wäre da vorsichtig. Es ist eine Einzelentscheidung eines Sozialgerichts, mehr nicht. Die hat, soweit mir bekannt, die gleiche allgemeine Verbindlichkeit wie die Empfehlungen der SEG IV oder des FoKA...

    Dem würde ich grundsätzlich zustimmen.

    Allerdings verweist das SG Fulda in seiner Begründung auf die Rechtsprechung des BSG (hier: B 1 KR 9/15) zum Thema "Wahl der HD". Und sowohl B 1 KR 9/15 als auch das von Herrn Berbuir zitierte B 1 KR 40/15 stehen - nach meinem Verständnis - im Einklang mit der Entscheidung des SG Fulda.

  • Nochmal Guten Tag!

    Aufnahme wegen exacerbierter COPD. Sturz 6 Stunden nach Aufnahme. Schenkelhalsfraktur. OP. Aufenthalt incl. Geriatrie 3 Wochen.

    Dann müsste die Schenkelhalsfraktur HD sein. Mit einer COPD wäre der Patient nach 4 Tagen entlassen worden. Der lange stationäre Aufenthalt war durch die Schenkelhalsfraktur veranlasst und nicht durch die COPD.

    Freundlicher Gruß
    Gefäßchirurg

  • Nochmal Guten Tag!

    Aufnahme wegen exacerbierter COPD. Sturz 6 Stunden nach Aufnahme. Schenkelhalsfraktur. OP. Aufenthalt incl. Geriatrie 3 Wochen.

    Dann müsste die Schenkelhalsfraktur HD sein. Mit einer COPD wäre der Patient nach 4 Tagen entlassen worden. Der lange stationäre Aufenthalt war durch die Schenkelhalsfraktur veranlasst und nicht durch die COPD.

    Hallo Gefäßchirurg,

    hier würde ich widersprechen, da die SHF (im Gegensatz zu den Karzinomen in den anderen Beispielfällen) nicht zum Aufnahmezeitpunkt vorlag, sondern sich erst während des Krhs-Aufenthaltes (durch Sturz nach 6 Stunden) entwickelt hat.


    Edit kümmert sich um die Rechtschreibung.