Kombination der Nebendiagnose T81.4 und T81.3 möglich?

  • Bei der Kombination der beiden ICDs T81.4+T81.3 Bei dehiszenter und infizierter OP-Wunde, verlangt die Kasse die Streichung des ICD: T81.3 mit der Begründung dieser Code wäre lt. Alphabetischem ICD_Verzeichnis im ICD-10 T81.4 enthalten und ist als T81.4 zu kodieren.

    Im Systematischen Katalog findet sich hier weder eine Hinweis noch ein Exklusivum. Ist hier der alphabetische Katalog maßgeblich?

    Danke im Voraus .

  • Hallo medcofm05,

    unser MDK-Arzt lässt auch nicht beide Kodes nebeneinander gelten, ohne jedoch mit dem Alphabetischen Verzeichnis zu argumentieren. Er sagt, dass bei Infektion des Nahtbereichs die Dehiszenz nur eine Folge oder ein Symptom der Infektion ist und daher nur T81.4 zu kodieren sei. Vielleicht muss deshalb auch kein Exklusivum im Systematischen Verzeichnis stehen, wenn das alles so logisch ist?

    Freundliche Grüße, Elisabeth Kosche

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    was auch immer ein einzelner oder mehrere MDK-Mitarbeiter da meinen...

    Nicht umsonst unterscheidet die ICD die vorliegenden Diagnosen mit 2 eigenen Kodes, womit das Eine kaum im Anderen inkludiert ist. Die ND-Kodierung wird über die DKR geregelt. Haben sie einen Aufwand bezüglich beider Diagnosen, kodieren sie diese nach DKR D003. Eine Wunddehiszenz kann ohne Infekt, ein Infekt ohne Dehiszenz auftreten. Dass eine Wunddehiszenz ein Symptom einer Infektion sein soll ist Quatsch, und wenn es eine Folge ist, ist dies ohne Belang für die Kodierung im Sinne einer Exklusion.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau