Hallo liebe Mitstreiter,
ich weiß, dass das Thema schon oft diskutiert wurde, dennoch komme ich in meinem konkreten Fall nicht weiter. Folgende Konstellation:
Fall 1: 9.5.-10.5. DRG G71Z OGVD 8 Tage
Fall 2: 24.5.-25.5. DRG G71Z
Fall 3: 29.5.-13.6. G07Z
Wir haben Fall 2 und 3 zusammengeführt, da Partitionswechsel innerhalb von 30 Tagen. Jetzt verlangt die Kasse, dass wir nachträglich auch den 1. Fall mit der bestehenden Fallklammer zusammenführen, da ja ebenfalls Partitionswechsel. Aber m.E. kann ich doch nicht nachträglich einen vorherigen Fall zu einer bestehenden Fallklammer dazufügen. Oder habe ich da einen Denkfehler? Denn Fall 1 und 2 gehören nicht zusammengeführt, weil die OGVD vom 1. Fall überschritten ist.
Danke im Voraus für Ihre Argumentationshilfe.