Wieder einmal FZF von 3 Fällen

  • Hallo liebe Mitstreiter,

    ich weiß, dass das Thema schon oft diskutiert wurde, dennoch komme ich in meinem konkreten Fall nicht weiter. Folgende Konstellation:

    Fall 1: 9.5.-10.5. DRG G71Z OGVD 8 Tage

    Fall 2: 24.5.-25.5. DRG G71Z

    Fall 3: 29.5.-13.6. G07Z

    Wir haben Fall 2 und 3 zusammengeführt, da Partitionswechsel innerhalb von 30 Tagen. Jetzt verlangt die Kasse, dass wir nachträglich auch den 1. Fall mit der bestehenden Fallklammer zusammenführen, da ja ebenfalls Partitionswechsel. Aber m.E. kann ich doch nicht nachträglich einen vorherigen Fall zu einer bestehenden Fallklammer dazufügen. Oder habe ich da einen Denkfehler? Denn Fall 1 und 2 gehören nicht zusammengeführt, weil die OGVD vom 1. Fall überschritten ist.

    Danke im Voraus für Ihre Argumentationshilfe.

    Liebe Grüße aus Stuttgart

    B. Werner

  • Hallo B. Werner,

    die Leitsätze des BMGS zur Anwendung der Wiederaufnahmeregelung (waren in einem anderen Thread auch schon mal verlinkt) geben vor, das jeder Fall einzeln zu betrachten und eine Prüfung gegen einen bereits zusammengeführten Fall nicht zulässig ist.

    In Ihrem Fall also 1. Fall steht für sich, Fälle 2 und 3 zusammengeführt. Eine erneute Prüfung nach Fallzusammenführung, wie in Ihrem Beispiel beschrieben, ist nicht zulässig.

    Gruß

    Zwart

  • Hallo trixi60,

    keine FZ; siehe ergänzende Klarstellung der Leitsätze zur Anwendung der Wiederaufnahmeregelung. Unter "Grundsätze" steht Ihre Argumentation.

    Freundliche Grüße

    Margherita

  • Hallo zusammen,

    ich würde das ganze so sehen, dass alle Fälle zusammen zu führen sind.

    Laut Trixi hat doch bisher keine FZF stattgefunden oder? Somit befinden sich Fall 1 und Fall 2 innerhalb der 30 Tage Frist zu Fall 3.

    Freundliche Grüße

  • Hallo zusammen,

    ich würde das ganze so sehen, dass alle Fälle zusammen zu führen sind.

    Laut Trixi hat doch bisher keine FZF stattgefunden oder? Somit befinden sich Fall 1 und Fall 2 innerhalb der 30 Tage Frist zu Fall 3.

    Freundliche Grüße

    Hallo Brucki,

    die beiden Fälle befinden sich zwar in der "30-Tage-Frist" - trotzdem sind nach Maßgabe des § 2 Abs. 2 FPV nur die Fälle 2+3 zusammenzuführen.

    Die Begründung mit Verweis auf die aktuelle Rechtsprechung zum Thema finden Sie in diesem Thread.

    LG

  • Hallo Brucki,

    bei einer FZF sind alle Fälle einzeln zu prüfen, und entscheidend ist immer die Prüffrist, die für die erste Fallzusammenführung gilt.

    Bleiben wir bei dem Beispiel von Trixie vom Anfang.

    1 -> 2: Wiederaufnahme, gleiche Basis-DRG, aber ausserhalb der OGVD (Prüfkriterium bei gleicher Basis-DRG), daher keine FZF.

    2 -> 3: Wiederaufnahme, relevante Partitionsabfolge, Prüffrist 30 Tage, daher FZF.

    Jetzt eine erneute Prüfung des ersten Falles gegen den zusammengeführten Fall 2/3, der als Gesamtfall jetzt in der Partition O ist, ist nicht zulässig. (Leitsätze BMGS, s.o.)

    Fantasieren wir jetzt mal, das Fall 2 innerhalb der OGVD von Fall 1 liegt, dann sind diese beiden Fälle zusammenzuführen. Die Prüffrist, ob auch Fall 3, bei relevanter Partitionsabfolge, zuzuführen ist, ist jetzt die OGVD des ersten Falles (nicht des zusammengeführten Falls 1/2) und nicht die 30-Tage-Frist wegen relevanter Partitionsabfolge. Somit wäre in dieser Konstellation Fall 3 nicht mit den anderen beiden zusammenzuführen, auch wenn er in der 30-Tage-Frist liegt.

    Gruß

    Zwart

  • Hallo Zwart,

    vielen Dank für die Erklärung. Ich ging bislang davon aus, dass die 30 Tages-Frist theoretisch sowohl auf Fall 1, als auch auf Fall 2 zutrifft und somit beide aufgrund der 30 Tage Frist bei Partitionswechsel M->O zusammenzuführen sind.

    Das "Fantasiebeispiel" hingegen war mir bewusst. Eigentlich hätte der Sachverhalt damit für mich klar sein müssen...Vielen Dank :)

  • Nochmals Hallo Brucki,

    eine FZF wegen Partitionswechsel bezieht sich immer nur auf direkt aufeinander folgende Fälle aus dem gleichen Geltungsbereich. Diesen Partitionswechsel gab es nur zwischen Fall 2 und 3, nicht zwischen Fall 1 und 2, ein Partitionswechsel zwischen 1 und 3 interessiert nicht, weil ja Fall 2 dazwischen liegt :)

    Gruß

    Zwart