Entfernung des Fixationsmaterials nach OPS 5-869.2

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    mein Problem besteht darin, dass nach meiner Definition Osteosynthesematerial den Zweck erfüllen muss Knochenteile zu stabilisieren damit diese zusammenwachsen können.

    Fallkonstellation HD S76.1 Verletzung des Muskels und der Sehne des M. quadriceps femoris und keine weiteren Brüche oder Verletzungen. Neben dem OP 5-855.18 Naht und Operationen an Sehne und Sehnenscheide: Naht einer Sehne, primär: Oberschenkel und Knie wird der OPS 5-869.2 Andere Operationen an den Bewegungsorganen: Einbringen von Fixationsmaterial am Knochen bei Operationen am Weichteilgewebe kodiert.

    Ich interpretiere es so, dass im Knochen eine Verankerung für die Sehne geschaffen wurde und diese dann wieder befestigt wurde.

    Nun wird in einem späteren Aufenthalt vom Krankenhaus folgendes kodiert:

    HD T84.15 Mechanische Komplikation durch eine interne Osteosynthesevorrichtung an Extremitätenknochen: Unterschenkel

    ND R02.06 Nekrose der Haut und Unterhaut, anderenorts nicht klassifiziert: Unterschenkel und Knie

    OPS 5-787.1k Entfernung von Osteosynthesematerial: Schraube: Tibia proximal

    5-896.0f Chirurgische Wundtoilette (Wunddebridement) .... wäre für mich ok hier.

    5-787.2j Entfernung von Osteosynthesematerial: Zuggurt/Cerclage: Patella

    Dieser Fall triggert in die DRG I23B.

    Meine Frage ist nun ob die Kodierung der HD im 2. Fall und des OPS 5-787.1k hier aus Ihrer praktischen Sicht korrekt sind bzw. ob es hier eine spezifischere Kodierung gibt.

    Da hier keine Osteosynthese erfolgte müssten ggf. die HD und die OPS geändert werden.

    Die Kodierung des OPS 5-787.2j würde ich in diesem Fall auch fraglich stellen, da keine Implantierung kodiert wurde. Er triggert aber nur wenn OPS 5-787.1k herausgenommen wird. Das Krankenhaus kodiert normalerweise sehr ordentlich, so dass ich vermute, dass in diesem Fall ein Missverständnis bei mir vorliegt.

    Vielen Dank im Voraus.

    Mit freundlichem Gruß

    Steffen Kreye

  • Derzeit ist mir kein spezifischer Code bekannt für die Entfernung eines solchen Fadenankers,

    der den Zweck der Sehnenrefixation diente und nicht der Osteosynthese eines Knochens.

    Jedoch ist ein Aufwand für die Entfernung des Ankers sicherlich gegeben, zumal auch dieser die Kont. des Knochens beeinträchtigt hat.

    In wie fern dieser dann für eine ME zu codieren wäre, das frage ich mich auch sehr oft.

    Haben wir auch schon breit diskutiert, es kam der Vorschlag für "Fremdkörper", was ja völlig falsch wäre.

    Also bleibt es bisher nur dabei ihn unter der Osteosyntheseentfernung abzubilden.

    Oder man wählt einen OPS aus 5-780.x* (wobei eine Inzision sicherlich auch nicht im eigentlichen Sinne durchgeführt wird).

    Schöner Code, wenn ein Knochenanker verwendet wurde, aber fraglich die Entfernung eines solchen bei Komplikationen.

    Weswegen kam denn der Patient im Nachgang? Nekrose an Haut und Unterhaut? (Warum wurde dann der Anker im Knochen entfernt?)

    Ging die Nekrose tiefer und ist somit spezifischer abbildbar? (Knochennekrose?)

    Liebe Grüße

    Medizincontrolling

    Campus Bad Neustadt a. d. Saale

  • Hallo Herr Kreye,

    interessant, die Kodierung mal von der anderen Seite zu betrachten.

    Vielleicht ein paar Anmerkungen:

    1. Obacht, möglicherweise war auch die Primärkodierung nicht zutreffend.
    2. Die Kodes lauten Entfernung von Osteosynthesematerial, nicht Entfernung einer Osteosynthese.
    3. Wenn Sie mit dem Cursor über den OPS 5-869.2 fahren, sehen Sie, dass dieser bis 2017 das Einbringen von Osteosynthesematerial bezeichnete, danach das Einbringen von Fixationsmaterial.
    4. S76.1 beinhaltet laut Inklusivum eine Verletzung des Ligamentum patellae. Bei Verletzungen der Patellarsehne kann es angezeigt sein, die Patella mit Osteosynthesematerial an der Tibia zu "fesseln", um die Heilung der Sehne zu ermöglichen.

    Viele Grüße

    Medman2